Übernachten in der Natur in Zwingen
Kanton Basel-Landschaft · Gemeinde-Nr. 2793
Hier entscheidet Zwingen
Zelten: Verboten
Amtlich belegt · Stand 02.10.2026
| Zelt | verboten |
|---|---|
| Biwak | ungeklärt |
| Auto / Camper | ungeklärt |
Was das bedeutet
Das freie Campieren auf öffentlichem Grund ist untersagt. Einen Weg zur Ausnahme kennt das Reglement nicht — die Bewilligungspflicht im zweiten Absatz betrifft das Einrichten eines Campingplatzes, nicht die einzelne Nacht.
Das Reglement umschreibt das Campieren nicht näher — zum Fahrzeug und zum Nachtlager ohne Zelt sagt es nichts. Zu privatem Grund trifft es keine Aussage.
Wo stattdessen übernachten?
In Zwingen ist das Zelten nicht erlaubt. Die nächsten offiziellen Campingplätze:
- Campingatz Rankca. 1,8 km
- Camp Uf der Hollenca. 8,2 km
- Camping Waldhort Reinachca. 8,7 km
- Camping du Raimeuxca. 15 km
Luftlinie ab Gemeindemitte. Campingplätze laut OpenStreetMap — Betrieb und Öffnungszeiten beim Platz prüfen.