CampBuddy Karte öffnen

So entsteht die Karte

Quellen, Prüfstand und Grenzen · Stand 21.09.2026

Jede Einstufung auf der Karte geht auf ein benanntes Dokument zurück — meist das Reglement der Gemeinde, im Wortlaut gelesen. Sie trägt ihre Quelle und das Datum der letzten Prüfung. Wo nichts belegt ist, wird nichts behauptet.

Woher kommen die Einstufungen?

Schutzgebiete stammen aus den Inventaren des Bundes (BAFU, über opendata.swiss) und aus OpenStreetMap. Kantone sind über eine Volltextsuche im gesamten kantonalen Recht (lexfind.ch) und die dort gefundenen Erlasse geprüft — alle 26. Gemeinden werden einzeln nachgeschlagen: im Polizeireglement, in der Nutzungsplanung oder in einem eigenen Campingreglement.

Viele Gemeinden übernehmen das Musterreglement ihres Kantons wortgleich. Deshalb wird eine wiederkehrende Formulierung einmal gelesen und eingeordnet und dann auf jede Gemeinde angewandt, deren Reglement sie enthält — immer mit dem Reglement dieser Gemeinde als Quelle, samt Artikel. Wo kein Reglement online zu finden ist, wird die Gemeinde schriftlich gefragt; 64 Einträge beruhen auf einer solchen Auskunft oder einem von der Gemeinde zugesandten Dokument. 29 Gemeinden regeln das Übernachten im Freien nicht selbst; dort gilt übergeordnetes Recht, und ihre Seite sagt das so.

Was bedeuten die Begriffe?

Wildcampen
Übernachten in der Natur ausserhalb eines bewilligten Campingplatzes — im Zelt, im Schlafsack oder im Fahrzeug. Ein einheitlicher Rechtsbegriff ist es nicht: Die Reglemente sprechen von «Campieren», «Zelten» oder «Übernachten im Freien». Die Karte stuft deshalb jede Form für sich ein.
Zelten
Übernachten mit Zelt ausserhalb bewilligter Plätze. Das ist die Frage, die die meisten Reglemente beantworten, oft unter dem Wort «Campieren».
Biwakieren
Übernachten ohne Zelt, im Schlafsack, allenfalls mit Biwaksack. Nur 38 der 444 nachgeschlagenen Gemeinden sprechen es ausdrücklich an; wo ein Reglement schweigt, ist das Biwak ungeklärt.
Übernachten im Fahrzeug
Im Auto, Bus oder Camper ausserhalb bewilligter Camping- und Stellplätze.
Erlaubt, bedingt, verboten, ungeklärt
Erlaubt: Die Quelle lässt es zu. Bedingt: Nur mit Bewilligung der Gemeinde, mit Zustimmung der Eigentümerschaft oder nur an bestimmten Orten, etwa oberhalb der Waldgrenze — welche Bedingung, steht bei der Gemeinde. Verboten: Die Quelle untersagt es. Ungeklärt: Die Quelle sagt dazu nichts. Das ist weder eine Erlaubnis noch ein Verbot.

Was heisst «amtlich belegt»?

Prüfstand der 444 nachgeschlagenen Gemeinden
Amtlich belegt — durch ein Reglement, eine Verordnung oder eine schriftliche Auskunft der Gemeinde; der Beleg ist verlinkt oder benannt428
Nicht amtlich belegt — aus dem übergeordneten Rechtsrahmen abgeleitet; auf der Karte schraffiert16

Was sagt die Karte nicht?

Wie aktuell ist das?

Jede Seite zeigt das Datum, an dem ihre Quelle zuletzt gesehen wurde — nicht das Datum des Reglements. Die jüngste Prüfung im Bestand ist vom 21.09.2026.

Wer steht dahinter?

CampBuddy ist ein unabhängiges Einzelprojekt ohne Werbung und ohne bezahlte Einträge; kein Campingplatz und keine Gemeinde kann sich eine Farbe kaufen. Wer es betreibt, steht im Impressum. Eine falsche oder veraltete Angabe meldest du am schnellsten über den Melden-Knopf in der Karte, oder per E-Mail an contact@camping-map.com.

Welche Daten stecken sonst noch drin?

Orientierungshilfe, keine Rechtsgarantie. Beschilderung vor Ort und die Auskunft der Gemeinde gehen dieser Seite vor.