So entsteht die Karte
Quellen, Prüfstand und Grenzen · Stand 21.09.2026
Jede Einstufung auf der Karte geht auf ein benanntes Dokument zurück — meist das Reglement der Gemeinde, im Wortlaut gelesen. Sie trägt ihre Quelle und das Datum der letzten Prüfung. Wo nichts belegt ist, wird nichts behauptet.
Woher kommen die Einstufungen?
Schutzgebiete stammen aus den Inventaren des Bundes (BAFU, über opendata.swiss) und aus OpenStreetMap. Kantone sind über eine Volltextsuche im gesamten kantonalen Recht (lexfind.ch) und die dort gefundenen Erlasse geprüft — alle 26. Gemeinden werden einzeln nachgeschlagen: im Polizeireglement, in der Nutzungsplanung oder in einem eigenen Campingreglement.
Viele Gemeinden übernehmen das Musterreglement ihres Kantons wortgleich. Deshalb wird eine wiederkehrende Formulierung einmal gelesen und eingeordnet und dann auf jede Gemeinde angewandt, deren Reglement sie enthält — immer mit dem Reglement dieser Gemeinde als Quelle, samt Artikel. Wo kein Reglement online zu finden ist, wird die Gemeinde schriftlich gefragt; 64 Einträge beruhen auf einer solchen Auskunft oder einem von der Gemeinde zugesandten Dokument. 29 Gemeinden regeln das Übernachten im Freien nicht selbst; dort gilt übergeordnetes Recht, und ihre Seite sagt das so.
Was bedeuten die Begriffe?
- Wildcampen
- Übernachten in der Natur ausserhalb eines bewilligten Campingplatzes — im Zelt, im Schlafsack oder im Fahrzeug. Ein einheitlicher Rechtsbegriff ist es nicht: Die Reglemente sprechen von «Campieren», «Zelten» oder «Übernachten im Freien». Die Karte stuft deshalb jede Form für sich ein.
- Zelten
- Übernachten mit Zelt ausserhalb bewilligter Plätze. Das ist die Frage, die die meisten Reglemente beantworten, oft unter dem Wort «Campieren».
- Biwakieren
- Übernachten ohne Zelt, im Schlafsack, allenfalls mit Biwaksack. Nur 38 der 444 nachgeschlagenen Gemeinden sprechen es ausdrücklich an; wo ein Reglement schweigt, ist das Biwak ungeklärt.
- Übernachten im Fahrzeug
- Im Auto, Bus oder Camper ausserhalb bewilligter Camping- und Stellplätze.
- Erlaubt, bedingt, verboten, ungeklärt
- Erlaubt: Die Quelle lässt es zu. Bedingt: Nur mit Bewilligung der Gemeinde, mit Zustimmung der Eigentümerschaft oder nur an bestimmten Orten, etwa oberhalb der Waldgrenze — welche Bedingung, steht bei der Gemeinde. Verboten: Die Quelle untersagt es. Ungeklärt: Die Quelle sagt dazu nichts. Das ist weder eine Erlaubnis noch ein Verbot.
Was heisst «amtlich belegt»?
| Amtlich belegt — durch ein Reglement, eine Verordnung oder eine schriftliche Auskunft der Gemeinde; der Beleg ist verlinkt oder benannt | 428 |
| Nicht amtlich belegt — aus dem übergeordneten Rechtsrahmen abgeleitet; auf der Karte schraffiert | 16 |
Was sagt die Karte nicht?
- Kein Eintrag heisst nie „erlaubt". Für 1'675 von 2'119 Gemeinden ist noch nichts recherchiert; die Karte lässt sie ungefüllt und nennt den Kontakt der Gemeinde.
- Zelt und Biwak sind zwei Fragen. Sagt ein Reglement nur etwas zum Zelten, bleibt das Biwak ungeklärt — es wird nie vom Zelt abgeleitet.
- Kurzfristiges fehlt. Saisonale Feuerverbote, Sperrungen und neue Beschlüsse stehen oft nirgends, bevor sie gelten. Beschilderung vor Ort geht vor.
- Die Karte kennt keine Grundstücke. Sie sagt, was Bund, Kanton und Gemeinde regeln — nicht, was eine Eigentümerin auf ihrem Land erlaubt. Verlangt ein Reglement deren Zustimmung, steht das bei der Gemeinde.
Wie aktuell ist das?
Jede Seite zeigt das Datum, an dem ihre Quelle zuletzt gesehen wurde — nicht das Datum des Reglements. Die jüngste Prüfung im Bestand ist vom 21.09.2026.
Wer steht dahinter?
CampBuddy ist ein unabhängiges Einzelprojekt ohne Werbung und ohne bezahlte Einträge; kein Campingplatz und keine Gemeinde kann sich eine Farbe kaufen. Wer es betreibt, steht im Impressum. Eine falsche oder veraltete Angabe meldest du am schnellsten über den Melden-Knopf in der Karte, oder per E-Mail an contact@camping-map.com.
Welche Daten stecken sonst noch drin?
- Gemeindegrenzen, Campingplätze, Hütten und Stellplätze: © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL)
- Wildruhezonen und eidgenössische Schutzgebiete: Bundesamt für Umwelt BAFU, über opendata.swiss
- Kartengrundlage: swisstopo, OpenTopoMap, OpenFreeMap
- Wetter: Open-Meteo