Übernachten in der Natur in Thal
Kanton St. Gallen · Gemeinde-Nr. 3237
Bedingt| Zelt | bedingt |
|---|---|
| Biwak | ungeklärt |
| Auto / Camper | bedingt |
| Offenes Feuer | ungeklärt |
Was das bedeutet
Auf öffentlichem Grund ist Campieren bewilligungspflichtig; die Bewilligung ist vorher bei der Gemeinde einzuholen. Auf privaten Grundstücken gilt kein grundsätzliches Verbot — es kann aber untersagt werden, wenn die öffentliche Sicherheit oder die Ruhe und Ordnung gestört oder gefährdet wird.
Auf Privatgrund ist die Zustimmung der Eigentümerschaft ohnehin nötig. Zum offenen Feuer trifft der Artikel keine Aussage.
Zum Biwakieren — dem Übernachten ohne Zelt, im Schlafsack — sagt die vorliegende Quelle nichts. Das ist keine stillschweigende Erlaubnis und kein stillschweigendes Verbot: es ist ungeklärt, und die Auskunft der Gemeinde entscheidet.
Gemeindepolizei, Art. 18 Campieren · Originaldokument
Amtlich belegt · zuletzt geprüft am
Im Zweifel entscheidet die Gemeinde: Thal
In der Nähe
Offizielle Campingplätze in der Umgebung:
- Camping Schöne Aussichtca. 1,6 km
- Idyllca. 1,6 km
- Marina Rheinhofca. 2,0 km
- Camping Sonnenseeca. 14 km
Luftlinie ab Gemeindemitte. Campingplätze laut OpenStreetMap — Betrieb und Öffnungszeiten beim Platz prüfen.