Biwakieren in der Schweiz: was ist erlaubt?
Stand 02.10.2026 · 563 von 2'120 Gemeinden nachgeschlagen
In der Schweiz gibt es weder ein landesweites Verbot noch eine landesweite Erlaubnis, zu biwakieren. In Naturschutzgebieten, eidgenössischen Jagdbanngebieten und Wildruhezonen ist Übernachten in der Regel untersagt. Ausserhalb davon entscheidet die Gemeinde, doch die wenigsten sagen etwas zum Biwak: Von 563 nachgeschlagenen Gemeinden verbieten 15 das Biwakieren ausdrücklich, 28 knüpfen es an Bedingungen. Bei den übrigen 520 ist es ungeklärt.
Auf der Karte nachsehenWas ist ein Biwak?
Übernachten ohne Zelt, im Schlafsack, allenfalls mit Biwaksack. Rechtlich ist das eine eigene Frage: Die meisten Reglemente regeln «Campieren» oder «Zelten» — ob das Nachtlager im Schlafsack darunter fällt, sagen sie nicht.
Ist Biwakieren in der Schweiz erlaubt?
In der Schweiz gibt es kein landesweites Verbot des Biwakierens — aber auch keine landesweite Erlaubnis. Massgeblich sind drei Ebenen: Bundesrecht zu Schutzgebieten (Naturschutzgebiete, eidgenössische Jagdbanngebiete, Moorlandschaften), kantonales Recht und kommunale Regelungen. Die Kantone handhaben das sehr unterschiedlich: in weiten Teilen der Alpen gilt ein einzelnes Nachtbiwak oberhalb der Waldgrenze, ausserhalb von Schutzgebieten und abseits von Wildruhezonen, als geduldet — anderswo bestehen ausdrückliche Verbote. Innerhalb von Naturschutzgebieten, eidgenössischen Jagdbanngebieten und Wildruhezonen ist Übernachten in der Regel untersagt. Camping mit Fahrzeug ausserhalb bewilligter Plätze ist durchgehend strenger geregelt als ein Zelt-Biwak.
Rechtsgrundlagen:
- Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG, SR 451)
- Verordnung über die eidgenössischen Jagdbanngebiete (VEJ, SR 922.31)
- Verordnung über den Schutz der Hoch- und Übergangsmoore (SR 451.32)
- Wildruhezonen Schweiz (Bundesamt für Umwelt BAFU)
- Schweizerischer Alpen-Club SAC — Biwakieren
Was regeln die Kantone?
Eine ausdrückliche kantonale Regel zum Biwak ist für einen Kanton eingetragen:
Tessin: Biwak bedingt. Das Gesetz selbst nennt weder eine Höhen- oder Waldgrenze noch eine Höchstdauer; es spricht schlicht vom Biwak «in montagna». Die Gemeinden legen es enger aus und nennen übereinstimmend die Waldgrenze und eine Nacht — so Alto Malcantone, Locarno und Brissago in ihren schriftlichen Auskünften. Wer sich darauf verlässt, halte sich an diese engere Lesart. Die Zuständigkeit der Gemeinden betrifft nach diesem Gesetz die Campingplätze — ihre Ausscheidung im Nutzungsplan (Art. 6) und die Betriebsbewilligung (Art. 13) —, nicht die Biwak-Ausnahme. Eine ausdrückliche Ermächtigung, sie einzuschränken, enthält das Gesetz nicht. In der Praxis handhaben es die Gemeinden trotzdem verschieden: Avegno Gordevio etwa erklärt das Übernachten im Freien auf seinem ganzen Gebiet für nicht bewilligt. Wo eine Gemeinde das so sagt, steht es bei ihr auf der Karte. Für Wohnwagen und Wohnmobile gilt die Ausnahme nicht: sie betrifft ausdrücklich das Zelt. In Schutzgebieten, Wildruhezonen und wo eine Beschilderung es verbietet, bleibt das Übernachten untersagt. — Legge sui campeggi vom 26. Januar 2004 (RL 943.100), Art. 2, 3, 6 und 13
In den übrigen Kantonen ist kantonal nichts zum Biwak eingetragen; dort gilt, was die Gemeinde regelt.
Was sagen die Gemeinden zum Biwak?
| An Bedingungen geknüpft | 28 |
| Verboten | 15 |
| Nicht geregelt oder ungeklärt | 520 |
Ausdrücklich verboten in:
An Bedingungen geknüpft in:
Welche Bedingung gilt, steht auf der Seite der jeweiligen Gemeinde.
Gilt ein Zeltverbot auch für das Biwak?
Nicht von selbst. Von den 212 nachgeschlagenen Gemeinden, die das Zelten verbieten, verbieten 15 auch das Biwak ausdrücklich; bei 174 bleibt es ungeklärt. In 23 ist das Zelt verboten, das Biwak aber an Bedingungen geknüpft: Alto Malcantone, Arbedo-Castione, Ascona, Brissago, Cadenazzo, Centovalli, Cerentino, Cevio, Chiasso, Comunanza Cadenazzo/Monteceneri, Dalpe, Fully, Giornico, Locarno, Lumino, Magliaso, Massagno, Mendrisio, Minusio, Monteceneri, Serravalle, Tenero-Contra, Vezia. Ein Zeltverbot auf das Biwak zu übertragen, wäre geraten — genauso wie eine Zelterlaubnis. Wo das Reglement schweigt, entscheidet die Auskunft der Gemeinde.
Wie finde ich heraus, was an meinem Ziel gilt?
Auf der Karte die Gemeinde antippen: Die Infokarte zeigt Zelt und Biwak getrennt, mit Quelle und Prüfdatum. Liegt das Ziel zugleich in einem Schutzgebiet, gilt die strengere der beiden Regeln. Für 1'557 Gemeinden ist noch nichts recherchiert; dort nennt die Karte den Kontakt der Gemeinde. Kein Eintrag heisst nie „erlaubt".
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