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Übernachten in der Natur in Lumino

Kanton Tessin · Gemeinde-Nr. 5010

Bedingt
Was hier gilt
Zeltverboten
Biwakbedingt
Auto / Camperverboten
Offenes Feuerungeklärt

Was das bedeutet

Lumino hat keine eigene Regelung. Was hier steht, ist übergeordnetes Recht — nicht eine Bestimmung dieser Gemeinde.

Die Gemeinde kennt keine eigene Regelung zum Campieren oder Übernachten im Freien — weder im Polizeireglement noch anderswo. Es gilt deshalb unmittelbar das kantonale Recht: Campieren nur auf bewilligten Plätzen, ausgenommen das Bergbiwak.

Die Gemeindekanzlei zitiert Art. 2 Abs. 1 und 2 sowie Art. 3 der Legge sui campeggi und verweist für Einzelfragen zum Biwak und zu Schutzgebieten an die kantonalen Stellen.

Quelle & Stand
Schriftliche Auskunft der Gemeindekanzlei Lumino, 08.09.2026 (Legge sui campeggi RL 943.100) · Originaldokument
Amtlich belegt · zuletzt geprüft am
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Im Zweifel entscheidet die Gemeinde: Lumino

Wo stattdessen übernachten?

In Lumino ist das Zelten nicht erlaubt. Die nächsten offiziellen Campingplätze:

Luftlinie ab Gemeindemitte. Campingplätze laut OpenStreetMap — Betrieb und Öffnungszeiten beim Platz prüfen.

Orientierungshilfe, keine Rechtsgarantie. Verordnungen, saisonale Verbote und Gemeindebeschlüsse ändern die Lage teils kurzfristig. Beschilderung vor Ort und die Auskunft der Gemeinde gehen dieser Seite vor.

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