Übernachten in der Natur im Kanton Tessin
34 von 102 Gemeinden einzeln belegt
Kantonal: Bedingt| Zelt | verboten |
|---|---|
| Biwak | bedingt |
| Auto / Camper | verboten |
| Offenes Feuer | ungeklärt |
Was das bedeutet
Das Tessin regelt das Campieren in einem eigenen Gesetz — und macht für das Biwak eine ausdrückliche Ausnahme. Art. 2 Abs. 1 der Legge sui campeggi lässt Campieren nur auf bewilligten Campingplätzen zu; Abs. 2 nimmt davon «l'attendamento a scopo di bivacco in montagna» aus, also das Aufstellen eines Zeltes zum Zweck des Biwakierens im Gebirge.
Das Gesetz selbst nennt weder eine Höhen- oder Waldgrenze noch eine Höchstdauer; es spricht schlicht vom Biwak «in montagna». Die Gemeinden legen es enger aus und nennen übereinstimmend die Waldgrenze und eine Nacht — so Alto Malcantone, Locarno und Brissago in ihren schriftlichen Auskünften. Wer sich darauf verlässt, halte sich an diese engere Lesart. Die Zuständigkeit der Gemeinden betrifft nach diesem Gesetz die Campingplätze — ihre Ausscheidung im Nutzungsplan (Art. 6) und die Betriebsbewilligung (Art. 13) —, nicht die Biwak-Ausnahme. Eine ausdrückliche Ermächtigung, sie einzuschränken, enthält das Gesetz nicht. In der Praxis handhaben es die Gemeinden trotzdem verschieden: Avegno Gordevio etwa erklärt das Übernachten im Freien auf seinem ganzen Gebiet für nicht bewilligt. Wo eine Gemeinde das so sagt, steht es bei ihr auf der Karte. Für Wohnwagen und Wohnmobile gilt die Ausnahme nicht: sie betrifft ausdrücklich das Zelt. In Schutzgebieten, Wildruhezonen und wo eine Beschilderung es verbietet, bleibt das Übernachten untersagt.
Legge sui campeggi vom 26. Januar 2004 (RL 943.100), Art. 2, 3, 6 und 13 · Originaldokument
Amtlich belegt · zuletzt geprüft am
Gemeinden mit eigener Auskunft
Ausserhalb der Schutzgebiete entscheidet die Gemeinde. Für diese 34 ist ihr Reglement nachgeschlagen.
| An Bedingungen geknüpft | 2 |
| Verboten | 32 |
Zelten erlaubt oder an Bedingungen geknüpft:
Alle nachgeschlagenen Gemeinden:
Für die übrigen 68 Gemeinden des Kantons ist noch nichts recherchiert. Die Karte lässt sie deshalb ungefüllt und nennt stattdessen den Kontakt der Gemeinde — kein Eintrag heisst nie „erlaubt".
Noch nicht nachgeschlagen
Diese Gemeinden des Kantons haben noch keinen eigenen Eintrag. Sie stehen hier trotzdem, weil die Antwort „für Tessin ist nichts Kantonales geregelt, und für deine Gemeinde ist noch nichts nachgeschlagen" eine Antwort ist — und weil auf der Karte der Kontakt der jeweiligen Gemeinde hinterlegt ist.
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Auf der Karte ansehenWie Bund, Kanton und Gemeinde zusammenspielen: Wildcampen in der Schweiz — was gilt wo?