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Übernachten in der Natur in Veyrier

Kanton Genf · Gemeinde-Nr. 6645

Hier entscheidet Veyrier

Zelten: Verboten

Amtlich belegt · Stand 03.10.2026

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Was hier gilt
Zeltverboten
Biwakungeklärt
Auto / Camperungeklärt

Was das bedeutet

Wildes Campieren ist auf dem gesamten öffentlichen Gemeindegrund verboten. Das Reglement erfasst ausdrücklich auch die Waldzonen und jeden weiteren Teil des kommunalen öffentlichen Grundes.

Anders als die übrigen Genfer Parkreglemente ist dieses nicht auf einzelne Anlagen beschränkt: Art. 1 trägt die Überschrift «Champ d'application» und nennt den gesamten kommunalen öffentlichen Grund. Einen Ausnahmevorbehalt kennt das Verbot nicht; Art. 12 macht allgemein den gesteigerten Gemeingebrauch des öffentlichen Raums von einer vorherigen Bewilligung abhängig. Zu privatem Grund trifft das Reglement keine Aussage, und zum Nachtlager ohne Zelt sagt es nichts.

Wo stattdessen übernachten?

In Veyrier ist das Zelten nicht erlaubt. Die nächsten offiziellen Campingplätze:

Luftlinie ab Gemeindemitte. Campingplätze laut OpenStreetMap — Betrieb und Öffnungszeiten beim Platz prüfen.

Orientierungshilfe, keine Rechtsgarantie. Verordnungen, saisonale Verbote und Gemeindebeschlüsse ändern die Lage teils kurzfristig. Beschilderung vor Ort und die Auskunft der Gemeinde gehen dieser Seite vor.

Orte in dieser Gemeinde

Für alle diese Orte gilt, was oben steht — die Rechtslage hängt an der Gemeinde, nicht am Ortsteil. Sie stehen hier, weil man nach ihnen sucht:

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