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Übernachten in der Natur in Founex

Kanton Waadt · Gemeinde-Nr. 5717

Verboten
Was hier gilt
Zeltbedingt
Biwakungeklärt
Auto / Camperbedingt
Offenes Feuerungeklärt

Was das bedeutet

Campieren auf öffentlichem Grund ist ohne Bewilligung der Gemeinde verboten. Eine Bewilligung ist möglich, muss aber vorher eingeholt werden.

Auf privatem Grund ist gelegentliches Campieren bis vier Tage ohne Gemeindebewilligung möglich; darüber hinaus braucht es eine. Das Abstellen von Wohnwagen auf öffentlichem Grund ist ohne Bewilligung untersagt. Für die Bewilligung kann eine Gebühr anfallen.

Zum Biwakieren — dem Übernachten ohne Zelt, im Schlafsack — sagt die vorliegende Quelle nichts. Das ist keine stillschweigende Erlaubnis und kein stillschweigendes Verbot: es ist ungeklärt, und die Auskunft der Gemeinde entscheidet.

Quelle & Stand
Règlement de police, art. 47 · Originaldokument
Amtlich belegt · zuletzt geprüft am
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Im Zweifel entscheidet die Gemeinde: Founex

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Nächste eingestufte Gemeinden, in denen das Zelt erlaubt oder an Bedingungen geknüpft ist:

Luftlinie ab Gemeindemitte. Campingplätze laut OpenStreetMap — Betrieb und Öffnungszeiten beim Platz prüfen.

Orientierungshilfe, keine Rechtsgarantie. Verordnungen, saisonale Verbote und Gemeindebeschlüsse ändern die Lage teils kurzfristig. Beschilderung vor Ort und die Auskunft der Gemeinde gehen dieser Seite vor.

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