Übernachten in der Natur in Hallau
Kanton Schaffhausen · Gemeinde-Nr. 2971
Verboten| Zelt | bedingt |
|---|---|
| Biwak | ungeklärt |
| Auto / Camper | bedingt |
| Offenes Feuer | ungeklärt |
Was das bedeutet
Campieren und das Aufstellen von Zelten oder Wohnwagen auf öffentlichem Grund brauchen eine Bewilligung der Gemeinde. Ohne sie ist beides untersagt.
Auf privatem Grund braucht es die ausdrückliche Zustimmung der Grundeigentümerschaft, je nach Reglement zusätzlich eine Gemeindebewilligung. Baupolizeiliche Vorschriften bleiben vorbehalten. Zum offenen Feuer trifft der Artikel keine Aussage.
Zum Biwakieren — dem Übernachten ohne Zelt, im Schlafsack — sagt die vorliegende Quelle nichts. Das ist keine stillschweigende Erlaubnis und kein stillschweigendes Verbot: es ist ungeklärt, und die Auskunft der Gemeinde entscheidet.
Reglement über das Polizeiwesen, Art. 23 Das Aufstellen von Wohnmobilen, Wohnwagen und · Originaldokument
Amtlich belegt · zuletzt geprüft am
Im Zweifel entscheidet die Gemeinde: Hallau
In der Nähe
Offizielle Campingplätze in der Umgebung:
- Camping Schaffhausenca. 16 km
- TCS Flaach am rheinca. 17 km
- Camping und Caravanningclub Bad Zurzachca. 17 km
- Laagca. 20 km
Nächste eingestufte Gemeinden, in denen das Zelt erlaubt oder an Bedingungen geknüpft ist:
- Neunkirch · Zelt bedingtca. 5,5 km
- Flurlingen · Zelt bedingtca. 14 km
- Rheinau · Zelt bedingtca. 15 km
- Glattfelden · Zelt bedingtca. 16 km
Luftlinie ab Gemeindemitte. Campingplätze laut OpenStreetMap — Betrieb und Öffnungszeiten beim Platz prüfen.