Übernachten in der Natur in Glattfelden
Kanton Zürich · Gemeinde-Nr. 58
Verboten| Zelt | bedingt |
|---|---|
| Biwak | ungeklärt |
| Auto / Camper | bedingt |
| Offenes Feuer | ungeklärt |
Was das bedeutet
Auf öffentlichem Grund sind das Nächtigen im Freien und das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen und Wohnmobilen verboten. Der Artikel nennt das Nächtigen ausdrücklich — ein Biwak ohne Zelt ist mitgemeint.
Auf privatem Grund ist vorübergehendes Campieren mit Bewilligung der Grundeigentümerschaft gestattet. Der Gemeinderat kann zudem Ausnahmen bewilligen.
Zum Biwakieren — dem Übernachten ohne Zelt, im Schlafsack — sagt die vorliegende Quelle nichts. Das ist keine stillschweigende Erlaubnis und kein stillschweigendes Verbot: es ist ungeklärt, und die Auskunft der Gemeinde entscheidet.
Ebene 1: 05 Öffentliche Ordnung & Sicherheit: Polizei / Zivilschutz / Feuerwehr…, Art. 34 Campieren19 · Originaldokument
Amtlich belegt · zuletzt geprüft am
Im Zweifel entscheidet die Gemeinde: Glattfelden
In der Nähe
Offizielle Campingplätze in der Umgebung:
- TCS Flaach am rheinca. 6,6 km
- Camping und Caravanningclub Bad Zurzachca. 15 km
- Rässenwiesca. 15 km
- Pfadiheim Adlikonca. 15 km
Nächste eingestufte Gemeinden, in denen das Zelt erlaubt oder an Bedingungen geknüpft ist:
- Hochfelden · Zelt bedingtca. 4,1 km
- Rorbas · Zelt bedingtca. 6,3 km
- Fisibach · Zelt bedingtca. 7,1 km
- Freienstein-Teufen · Zelt bedingtca. 7,3 km
Luftlinie ab Gemeindemitte. Campingplätze laut OpenStreetMap — Betrieb und Öffnungszeiten beim Platz prüfen.