Übernachten in der Natur im Kanton Appenzell Innerrhoden
0 von 7 Gemeinden einzeln belegt
Kantonal: Ungeklärt| Zelt | ungeklärt |
|---|---|
| Biwak | ungeklärt |
| Auto / Camper | ungeklärt |
| Offenes Feuer | ungeklärt |
Was das bedeutet
Appenzell Innerrhoden kennt keine allgemeine kantonale Regelung zum Campieren oder Biwakieren. Eine Volltextsuche im gesamten schweizerischen Kantonsrecht über lexfind.ch (Begriffe «campieren», «kampieren», «biwakieren», «camping sauvage», «bivouaquer») findet ausserhalb von Obwalden keinen Erlass, der das Übernachten im Freien allgemein regelt. Über das Übernachten im Freien entscheidet in diesem Kanton deshalb die Gemeinde — meist im Polizeireglement. Was die Karte dazu weiss, steht bei der Gemeindefläche.
Volltextsuche im Kantonsrecht über lexfind.ch · Originaldokument
Amtlich belegt · zuletzt geprüft am
Gemeinden mit eigener Auskunft
Für die 7 Gemeinden dieses Kantons ist noch keine einzelne Recherche eingetragen. Ausserhalb der Schutzgebiete entscheidet trotzdem die Gemeinde — die Karte nennt dort ihren Kontakt, statt eine Farbe zu raten. Kein Eintrag heisst nie „erlaubt".
Noch nicht nachgeschlagen
Diese Gemeinden des Kantons haben noch keinen eigenen Eintrag. Sie stehen hier trotzdem, weil die Antwort „für Appenzell Innerrhoden ist nichts Kantonales geregelt, und für deine Gemeinde ist noch nichts nachgeschlagen" eine Antwort ist — und weil auf der Karte der Kontakt der jeweiligen Gemeinde hinterlegt ist.
Appenzell · Gonten · Hundwil · Oberegg · Reute (AR) · Schlatt-Haslen · Schwende-Rüte
Auf der Karte ansehenWie Bund, Kanton und Gemeinde zusammenspielen: Wildcampen in der Schweiz — was gilt wo?