Übernachten in der Natur in Birmenstorf
Kanton Aargau · Gemeinde-Nr. 4024
Verboten| Zelt | bedingt |
|---|---|
| Biwak | ungeklärt |
| Auto / Camper | bedingt |
| Offenes Feuer | ungeklärt |
Was das bedeutet
Campieren, Zelten und das Aufstellen von Wohnwagen ohne Bewilligung sind in dieser Gemeinde bussenbewehrt — es besteht also eine Bewilligungspflicht.
Diese Einstufung stammt aus dem Bussenkatalog des Polizeireglements, nicht aus dem Sachartikel selbst. Wo die Grenze zwischen öffentlichem und privatem Grund verläuft und welche Ausnahmen gelten, ist damit nicht belegt — vor Ort oder bei der Gemeinde nachfragen.
Zum Biwakieren — dem Übernachten ohne Zelt, im Schlafsack — sagt die vorliegende Quelle nichts. Das ist keine stillschweigende Erlaubnis und kein stillschweigendes Verbot: es ist ungeklärt, und die Auskunft der Gemeinde entscheidet.
2025 07 01 Polizeireglement, Art. 90 Bst a) VZAE · Originaldokument
Nicht amtlich belegt · zuletzt geprüft am
Im Zweifel entscheidet die Gemeinde: Birmenstorf
In der Nähe
Offizielle Campingplätze in der Umgebung:
- Wildenau Campingca. 8,0 km
- Camping Sulzca. 9,5 km
- Naturistengelände Chläb "Födlesonni"ca. 12 km
- Campingplatz Bleicheca. 13 km
Nächste eingestufte Gemeinden, in denen das Zelt erlaubt oder an Bedingungen geknüpft ist:
- Brunegg · Zelt bedingtca. 4,5 km
- Neuenhof · Zelt bedingtca. 5,2 km
- Obersiggenthal · Zelt bedingtca. 5,4 km
- Untersiggenthal · Zelt bedingtca. 5,4 km
Luftlinie ab Gemeindemitte. Campingplätze laut OpenStreetMap — Betrieb und Öffnungszeiten beim Platz prüfen.