Übernachten in der Natur in Buchs (AG)
Kanton Aargau · Gemeinde-Nr. 4003
Verboten| Zelt | bedingt |
|---|---|
| Biwak | ungeklärt |
| Auto / Camper | bedingt |
| Offenes Feuer | ungeklärt |
Was das bedeutet
Zelte und Wohnwagen auf öffentlichem Grund brauchen eine Bewilligung des Gemeinderates. Sie ist ausdrücklich zu verweigern, wenn Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung fehlen oder nicht ausreichen — an einem Platz in der Natur ist das nie der Fall.
§ 19 verbietet das Campieren nicht, er stellt es unter Bewilligung. Der genannte Verweigerungsgrund ist aber die fehlende Infrastruktur, und damit läuft die Bewilligung für ein Zelt im Freien praktisch immer ins Leere; gedacht ist der Paragraph für Zeltlager und Wohnwagen auf erschlossenen Plätzen. Zum Privatgrund sagt er nichts — dort entscheidet die Eigentümerin. Zum Übernachten ohne Zelt sagt er ebenfalls nichts: § 19 spricht vom Aufstellen, nicht vom Nächtigen.
§ 19 Polizeireglement der Gemeinde Buchs AG, in Kraft seit 01.05.2020, im Volltext gelesen · Originaldokument
Amtlich belegt · zuletzt geprüft am
Im Zweifel entscheidet die Gemeinde: Buchs (AG)
In der Nähe
Offizielle Campingplätze in der Umgebung:
- Naturistengelände Chläb "Födlesonni"ca. 3,4 km
- Camping Frickca. 13 km
- Campingplatz Tennwilca. 14 km
- Wiggerspitzca. 17 km
Nächste eingestufte Gemeinden, in denen das Zelt erlaubt oder an Bedingungen geknüpft ist:
- Hunzenschwil · Zelt bedingtca. 3,0 km
- Rupperswil · Zelt bedingtca. 3,6 km
- Auenstein · Zelt bedingtca. 4,2 km
- Schafisheim · Zelt bedingtca. 4,5 km
Luftlinie ab Gemeindemitte. Campingplätze laut OpenStreetMap — Betrieb und Öffnungszeiten beim Platz prüfen.