Übernachten in der Natur in Auenstein
Kanton Aargau · Gemeinde-Nr. 4091
Verboten| Zelt | bedingt |
|---|---|
| Biwak | ungeklärt |
| Auto / Camper | bedingt |
| Offenes Feuer | ungeklärt |
Was das bedeutet
Zelte, Wohnwagen und Wohnmobile auf öffentlichem Grund ausserhalb eingerichteter Plätze brauchen eine Bewilligung. Auf Privatgrund genügt die Zustimmung des Grundeigentümers — ab drei Fahrzeugen oder fünfzehn Personen kommt eine Bewilligung der Gemeinde dazu.
Die Gemeinde kann das Übernachten in Fahrzeugen auf einzelnen öffentlichen Plätzen zusätzlich durch Signalisation verbieten — vor Ort auf die Tafeln achten. Zum Übernachten ohne Zelt sagt das Reglement nichts; § 9 spricht vom Aufstellen, nicht vom Nächtigen.
Zum Biwakieren — dem Übernachten ohne Zelt, im Schlafsack — sagt die vorliegende Quelle nichts. Das ist keine stillschweigende Erlaubnis und kein stillschweigendes Verbot: es ist ungeklärt, und die Auskunft der Gemeinde entscheidet.
Polizeireglement der Gemeinden im Einsatzgebiet der Regionalpolizei Lenzburg, § 9 — das Reglement nennt Auenstein ausdrücklich als Gemeinde, für die es gilt · Originaldokument
Amtlich belegt · zuletzt geprüft am
Im Zweifel entscheidet die Gemeinde: Auenstein
In der Nähe
Offizielle Campingplätze in der Umgebung:
- Naturistengelände Chläb "Födlesonni"ca. 1,5 km
- Camping Frickca. 12 km
- Wildenau Campingca. 14 km
- Campingplatz Tennwilca. 15 km
Nächste eingestufte Gemeinden, in denen das Zelt erlaubt oder an Bedingungen geknüpft ist:
- Veltheim · Zelt bedingtca. 2,0 km
- Rupperswil · Zelt bedingtca. 2,1 km
- Niederlenz · Zelt bedingtca. 3,6 km
- Holderbank · Zelt bedingtca. 3,9 km
Luftlinie ab Gemeindemitte. Campingplätze laut OpenStreetMap — Betrieb und Öffnungszeiten beim Platz prüfen.