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Übernachten in der Natur in Leutwil

Kanton Aargau · Gemeinde-Nr. 4138

Verboten
Was hier gilt
Zeltbedingt
Biwakungeklärt
Auto / Camperbedingt
Offenes Feuerungeklärt

Was das bedeutet

Zelte, Wohnwagen und Wohnmobile auf öffentlichem Grund ausserhalb eingerichteter Plätze brauchen eine Bewilligung. Auf Privatgrund genügt die Zustimmung des Grundeigentümers — ab drei Fahrzeugen oder fünfzehn Personen kommt eine Bewilligung der Gemeinde dazu.

Es gilt das Musterreglement der Regionalpolizei Lenzburg, § 9. Die Gemeinde kann das Übernachten in Fahrzeugen auf einzelnen öffentlichen Plätzen zusätzlich durch Signalisation verbieten — vor Ort auf die Tafeln achten. Zum Übernachten ohne Zelt sagt § 9 nichts; er spricht vom Aufstellen, nicht vom Nächtigen.

Quelle & Stand
§ 9 Polizeireglement der Regionalpolizei Lenzburg, von der Gemeinde Leutwil am 17.09.2026 mitgeschickt und im Volltext gelesen · Originaldokument
Amtlich belegt · zuletzt geprüft am
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Im Zweifel entscheidet die Gemeinde: Leutwil

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Luftlinie ab Gemeindemitte. Campingplätze laut OpenStreetMap — Betrieb und Öffnungszeiten beim Platz prüfen.

Orientierungshilfe, keine Rechtsgarantie. Verordnungen, saisonale Verbote und Gemeindebeschlüsse ändern die Lage teils kurzfristig. Beschilderung vor Ort und die Auskunft der Gemeinde gehen dieser Seite vor.

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