Übernachten in der Natur in Leutwil
Kanton Aargau · Gemeinde-Nr. 4138
Verboten| Zelt | bedingt |
|---|---|
| Biwak | ungeklärt |
| Auto / Camper | bedingt |
| Offenes Feuer | ungeklärt |
Was das bedeutet
Zelte, Wohnwagen und Wohnmobile auf öffentlichem Grund ausserhalb eingerichteter Plätze brauchen eine Bewilligung. Auf Privatgrund genügt die Zustimmung des Grundeigentümers — ab drei Fahrzeugen oder fünfzehn Personen kommt eine Bewilligung der Gemeinde dazu.
Es gilt das Musterreglement der Regionalpolizei Lenzburg, § 9. Die Gemeinde kann das Übernachten in Fahrzeugen auf einzelnen öffentlichen Plätzen zusätzlich durch Signalisation verbieten — vor Ort auf die Tafeln achten. Zum Übernachten ohne Zelt sagt § 9 nichts; er spricht vom Aufstellen, nicht vom Nächtigen.
§ 9 Polizeireglement der Regionalpolizei Lenzburg, von der Gemeinde Leutwil am 17.09.2026 mitgeschickt und im Volltext gelesen · Originaldokument
Amtlich belegt · zuletzt geprüft am
Im Zweifel entscheidet die Gemeinde: Leutwil
In der Nähe
Offizielle Campingplätze in der Umgebung:
- Campingplatz Tennwilca. 3,2 km
- Camping Seeblickca. 7,6 km
- Camping Sulzca. 13 km
- Campingplatz Bleicheca. 14 km
Nächste eingestufte Gemeinden, in denen das Zelt erlaubt oder an Bedingungen geknüpft ist:
- Boniswil · Zelt bedingtca. 1,3 km
- Birrwil · Zelt bedingtca. 1,9 km
- Hallwil · Zelt bedingtca. 2,2 km
- Dürrenäsch · Zelt bedingtca. 2,3 km
Luftlinie ab Gemeindemitte. Campingplätze laut OpenStreetMap — Betrieb und Öffnungszeiten beim Platz prüfen.