Übernachten in der Natur in Le Locle
Kanton Neuenburg · Gemeinde-Nr. 6436
Verboten| Zelt | ungeklärt |
|---|---|
| Biwak | ungeklärt |
| Auto / Camper | verboten |
| Offenes Feuer | ungeklärt |
Was das bedeutet
In Wohnwagen, Wohnmobilen und anderen bewohnbaren Fahrzeugen zu übernachten ist auf Trottoirs und öffentlichen Wegen, auf Weiden, im Wald, an dessen Rand und entlang öffentlicher wie privater Waldwege verboten. Zulässig ist das Abstellen zum Übernachten nur an eigens dafür bezeichneten Orten.
Der Artikel regelt ausdrücklich Fahrzeuge. Zur Zeltfrage trifft er keine Aussage.
Zum Biwakieren — dem Übernachten ohne Zelt, im Schlafsack — sagt die vorliegende Quelle nichts. Das ist keine stillschweigende Erlaubnis und kein stillschweigendes Verbot: es ist ungeklärt, und die Auskunft der Gemeinde entscheidet.
Règlement de police, Article 44 Véhicules habitables et habitations mobiles · Originaldokument
Amtlich belegt · zuletzt geprüft am
Im Zweifel entscheidet die Gemeinde: Le Locle
Wo stattdessen übernachten?
In Le Locle ist das Zelten nicht geklärt. Die nächsten offiziellen Campingplätze:
- Camping La Belle Verteca. 2,2 km
- Lac des Brenetsca. 3,1 km
- Espace pour campeursca. 7,7 km
- Bois-du-Couventca. 8,1 km
Nächste eingestufte Gemeinden, in denen das Zelt erlaubt oder an Bedingungen geknüpft ist:
- Renan (BE) · Zelt bedingtca. 15 km
- La Ferrière · Zelt bedingtca. 15 km
- Corcelles-près-Concise · Zelt bedingtca. 24 km
Luftlinie ab Gemeindemitte. Campingplätze laut OpenStreetMap — Betrieb und Öffnungszeiten beim Platz prüfen.