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Übernachten in der Natur in Le Locle

Kanton Neuenburg · Gemeinde-Nr. 6436

Verboten
Was hier gilt
Zeltungeklärt
Biwakungeklärt
Auto / Camperverboten
Offenes Feuerungeklärt

Was das bedeutet

In Wohnwagen, Wohnmobilen und anderen bewohnbaren Fahrzeugen zu übernachten ist auf Trottoirs und öffentlichen Wegen, auf Weiden, im Wald, an dessen Rand und entlang öffentlicher wie privater Waldwege verboten. Zulässig ist das Abstellen zum Übernachten nur an eigens dafür bezeichneten Orten.

Der Artikel regelt ausdrücklich Fahrzeuge. Zur Zeltfrage trifft er keine Aussage.

Zum Biwakieren — dem Übernachten ohne Zelt, im Schlafsack — sagt die vorliegende Quelle nichts. Das ist keine stillschweigende Erlaubnis und kein stillschweigendes Verbot: es ist ungeklärt, und die Auskunft der Gemeinde entscheidet.

Quelle & Stand
Règlement de police, Article 44 Véhicules habitables et habitations mobiles · Originaldokument
Amtlich belegt · zuletzt geprüft am
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Im Zweifel entscheidet die Gemeinde: Le Locle

Wo stattdessen übernachten?

In Le Locle ist das Zelten nicht geklärt. Die nächsten offiziellen Campingplätze:

Nächste eingestufte Gemeinden, in denen das Zelt erlaubt oder an Bedingungen geknüpft ist:

Luftlinie ab Gemeindemitte. Campingplätze laut OpenStreetMap — Betrieb und Öffnungszeiten beim Platz prüfen.

Orientierungshilfe, keine Rechtsgarantie. Verordnungen, saisonale Verbote und Gemeindebeschlüsse ändern die Lage teils kurzfristig. Beschilderung vor Ort und die Auskunft der Gemeinde gehen dieser Seite vor.

Orte in dieser Gemeinde

Für alle diese Orte gilt, was oben steht — die Rechtslage hängt an der Gemeinde, nicht am Ortsteil. Sie stehen hier, weil man nach ihnen sucht:

Les Brenets

Weitere Gemeinden im Kanton Neuenburg

La Sagne · Les Planchettes · Les Verrières · Lignières

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