Übernachten in der Natur in La Ferrière
Kanton Bern · Gemeinde-Nr. 435
Verboten| Zelt | bedingt |
|---|---|
| Biwak | ungeklärt |
| Auto / Camper | bedingt |
| Offenes Feuer | ungeklärt |
Was das bedeutet
Auf öffentlichem Grund ist es verboten, im Fahrzeug oder im Zelt zu übernachten. Der Artikel spricht das Übernachten ausdrücklich an, nicht bloss das Aufstellen.
In begründeten Einzelfällen kann die Gemeinde eine Ausnahme bewilligen; sie kann mit Auflagen verbunden werden, etwa der Reinigung auf eigene Kosten. Wo die Gemeinde eigens Zonen dafür vorgesehen hat, gilt das Verbot nicht.
Zum Biwakieren — dem Übernachten ohne Zelt, im Schlafsack — sagt die vorliegende Quelle nichts. Das ist keine stillschweigende Erlaubnis und kein stillschweigendes Verbot: es ist ungeklärt, und die Auskunft der Gemeinde entscheidet.
Règlement de Police communale La Ferrière1, Art. 8 · Originaldokument
Amtlich belegt · zuletzt geprüft am
Im Zweifel entscheidet die Gemeinde: La Ferrière
In der Nähe
Offizielle Campingplätze in der Umgebung:
- La Cibourgca. 3,0 km
- Camping Creux-des-Bichesca. 7,1 km
- Bois-du-Couventca. 7,7 km
- Camping FSCKca. 12 km
Nächste eingestufte Gemeinden, in denen das Zelt erlaubt oder an Bedingungen geknüpft ist:
- Renan (BE) · Zelt bedingtca. 3,6 km
- Courtelary · Zelt bedingtca. 13 km
- Plateau de Diesse · Zelt bedingtca. 18 km
- Tschugg · Zelt bedingtca. 19 km
Luftlinie ab Gemeindemitte. Campingplätze laut OpenStreetMap — Betrieb und Öffnungszeiten beim Platz prüfen.