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Übernachten in der Natur in Lignières

Kanton Neuenburg · Gemeinde-Nr. 6456

Verboten
Was hier gilt
Zeltungeklärt
Biwakungeklärt
Auto / Camperbedingt
Offenes Feuerungeklärt

Was das bedeutet

Wohnwagen, Wohnmobile und andere bewohnbare Fahrzeuge dürfen im Gemeindegebiet nur mit Bewilligung des Gemeinderats abgestellt werden; er bestimmt auch den Ort.

Der Artikel regelt ausdrücklich Fahrzeuge. Zur Zeltfrage trifft er keine Aussage — dazu ist für diese Gemeinde nichts recherchiert.

Zum Biwakieren — dem Übernachten ohne Zelt, im Schlafsack — sagt die vorliegende Quelle nichts. Das ist keine stillschweigende Erlaubnis und kein stillschweigendes Verbot: es ist ungeklärt, und die Auskunft der Gemeinde entscheidet.

Quelle & Stand
Règlement de police, Art. 54 · Originaldokument
Amtlich belegt · zuletzt geprüft am
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Im Zweifel entscheidet die Gemeinde: Lignières

Wo stattdessen übernachten?

In Lignières ist das Zelten nicht geklärt. Die nächsten offiziellen Campingplätze:

Nächste eingestufte Gemeinden, in denen das Zelt erlaubt oder an Bedingungen geknüpft ist:

Luftlinie ab Gemeindemitte. Campingplätze laut OpenStreetMap — Betrieb und Öffnungszeiten beim Platz prüfen.

Orientierungshilfe, keine Rechtsgarantie. Verordnungen, saisonale Verbote und Gemeindebeschlüsse ändern die Lage teils kurzfristig. Beschilderung vor Ort und die Auskunft der Gemeinde gehen dieser Seite vor.

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