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Übernachten in der Natur in Lüscherz

Kanton Bern · Gemeinde-Nr. 497

Verboten
Was hier gilt
Zeltbedingt
Biwakungeklärt
Auto / Camperbedingt
Offenes Feuerungeklärt

Was das bedeutet

Campieren und das Aufstellen von Zelten oder Wohnwagen auf öffentlichem Grund brauchen eine Bewilligung der Gemeinde. Ohne sie ist beides untersagt.

Auf privatem Grund braucht es die ausdrückliche Zustimmung der Grundeigentümerschaft, je nach Reglement zusätzlich eine Gemeindebewilligung. Baupolizeiliche Vorschriften bleiben vorbehalten. Zum offenen Feuer trifft der Artikel keine Aussage.

Zum Biwakieren — dem Übernachten ohne Zelt, im Schlafsack — sagt die vorliegende Quelle nichts. Das ist keine stillschweigende Erlaubnis und kein stillschweigendes Verbot: es ist ungeklärt, und die Auskunft der Gemeinde entscheidet.

Quelle & Stand
Ortspolizeireglement, Art. 9 ' Auf öffentlichem Grund ist · Originaldokument
Amtlich belegt · zuletzt geprüft am
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Im Zweifel entscheidet die Gemeinde: Lüscherz

In der Nähe

Offizielle Campingplätze in der Umgebung:

Nächste eingestufte Gemeinden, in denen das Zelt erlaubt oder an Bedingungen geknüpft ist:

Luftlinie ab Gemeindemitte. Campingplätze laut OpenStreetMap — Betrieb und Öffnungszeiten beim Platz prüfen.

Orientierungshilfe, keine Rechtsgarantie. Verordnungen, saisonale Verbote und Gemeindebeschlüsse ändern die Lage teils kurzfristig. Beschilderung vor Ort und die Auskunft der Gemeinde gehen dieser Seite vor.

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