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Übernachten in der Natur in Herznach-Ueken

Kanton Aargau · Gemeinde-Nr. 4186

Verboten
Was hier gilt
Zeltbedingt
Biwakungeklärt
Auto / Camperbedingt
Offenes Feuerungeklärt

Was das bedeutet

Campieren und das Aufstellen von Wohnwagen und Zelten auf öffentlichem Grund brauchen eine Bewilligung des Gemeinderates. Ohne sie kostet es hundert Franken.

Es gilt das gemeinsame Polizeireglement des oberen Fricktals, § 11 Abs. 4; die Busse steht im selben Erlass unter G1014. Der Paragraph erfasst nur öffentlichen Grund — auf Privatgrund entscheidet die Eigentümerin. Zum Übernachten ohne Zelt sagt er nichts: er spricht vom Aufstellen, nicht vom Nächtigen.

Quelle & Stand
§ 11 Abs. 4 Polizeireglement des oberen Fricktals, von der Gemeinde am 17.09.2026 mitgeschickt und im Volltext gelesen · Originaldokument
Amtlich belegt · zuletzt geprüft am
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Im Zweifel entscheidet die Gemeinde: Herznach-Ueken

In der Nähe

Offizielle Campingplätze in der Umgebung:

Nächste eingestufte Gemeinden, in denen das Zelt erlaubt oder an Bedingungen geknüpft ist:

Luftlinie ab Gemeindemitte. Campingplätze laut OpenStreetMap — Betrieb und Öffnungszeiten beim Platz prüfen.

Orientierungshilfe, keine Rechtsgarantie. Verordnungen, saisonale Verbote und Gemeindebeschlüsse ändern die Lage teils kurzfristig. Beschilderung vor Ort und die Auskunft der Gemeinde gehen dieser Seite vor.

Orte in dieser Gemeinde

Für alle diese Orte gilt, was oben steht — die Rechtslage hängt an der Gemeinde, nicht am Ortsteil. Sie stehen hier, weil man nach ihnen sucht:

Herznach · Ueken

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