Übernachten in der Natur in Othmarsingen
Kanton Aargau · Gemeinde-Nr. 4205
Verboten| Zelt | bedingt |
|---|---|
| Biwak | ungeklärt |
| Auto / Camper | bedingt |
| Offenes Feuer | ungeklärt |
Was das bedeutet
Zelte, Wohnwagen und Wohnmobile auf öffentlichem Grund ausserhalb eingerichteter Plätze brauchen eine Bewilligung. Auf Privatgrund genügt die Zustimmung des Grundeigentümers — ab drei Fahrzeugen oder fünfzehn Personen kommt eine Bewilligung der Gemeinde dazu.
Die Gemeinde kann das Übernachten in Fahrzeugen auf einzelnen öffentlichen Plätzen zusätzlich durch Signalisation verbieten — vor Ort auf die Tafeln achten. Zum Übernachten ohne Zelt sagt das Reglement nichts; § 9 spricht vom Aufstellen, nicht vom Nächtigen.
Zum Biwakieren — dem Übernachten ohne Zelt, im Schlafsack — sagt die vorliegende Quelle nichts. Das ist keine stillschweigende Erlaubnis und kein stillschweigendes Verbot: es ist ungeklärt, und die Auskunft der Gemeinde entscheidet.
Polizeireglement der Gemeinden im Einsatzgebiet der Regionalpolizei Lenzburg, § 9 — das Reglement nennt Othmarsingen ausdrücklich als Gemeinde, für die es gilt · Originaldokument
Amtlich belegt · zuletzt geprüft am
Im Zweifel entscheidet die Gemeinde: Othmarsingen
In der Nähe
Offizielle Campingplätze in der Umgebung:
- Wildenau Campingca. 7,2 km
- Camping Sulzca. 7,7 km
- Naturistengelände Chläb "Födlesonni"ca. 8,5 km
- Campingplatz Bleicheca. 11 km
Nächste eingestufte Gemeinden, in denen das Zelt erlaubt oder an Bedingungen geknüpft ist:
- Hendschiken · Zelt bedingtca. 1,8 km
- Brunegg · Zelt bedingtca. 2,3 km
- Möriken-Wildegg · Zelt bedingtca. 2,9 km
- Lenzburg · Zelt bedingtca. 3,2 km
Luftlinie ab Gemeindemitte. Campingplätze laut OpenStreetMap — Betrieb und Öffnungszeiten beim Platz prüfen.