Übernachten in der Natur in Koblenz
Kanton Aargau · Gemeinde-Nr. 4310
Bedingt| Zelt | bedingt |
|---|---|
| Biwak | ungeklärt |
| Auto / Camper | bedingt |
| Offenes Feuer | ungeklärt |
Was das bedeutet
Eine Nacht auf öffentlichem Grund geht ohne Bewilligung. Erst ab der zweiten Nacht braucht das Campieren eine schriftliche Bewilligung des Gemeinderates.
Der Bussenkatalog ahndet entsprechend nur das Campieren «ohne Bewilligung ab 2. Nacht» (100 Franken). Anders als in Brugg erfasst der Paragraph nur den öffentlichen Grund; auf Privatgrund entscheidet die Eigentümerin. Zum Übernachten ohne Zelt sagt er nichts.
Zum Biwakieren — dem Übernachten ohne Zelt, im Schlafsack — sagt die vorliegende Quelle nichts. Das ist keine stillschweigende Erlaubnis und kein stillschweigendes Verbot: es ist ungeklärt, und die Auskunft der Gemeinde entscheidet.
Polizeireglement der Gemeinden im Zurzibiet (in Kraft ab 15.05.2025), § 14 Abs. 4 — das Reglement nennt Koblenz ausdrücklich als Gemeinde, für die es gilt · Originaldokument
Amtlich belegt · zuletzt geprüft am
Im Zweifel entscheidet die Gemeinde: Koblenz
In der Nähe
Offizielle Campingplätze in der Umgebung:
- Camping und Caravanningclub Bad Zurzachca. 5,1 km
- Camping Frickca. 21 km
- Naturistengelände Chläb "Födlesonni"ca. 23 km
- Wildenau Campingca. 24 km
Nächste eingestufte Gemeinden, in denen das Zelt erlaubt oder an Bedingungen geknüpft ist:
- Klingnau · Zelt bedingtca. 1,6 km
- Full-Reuenthal · Zelt bedingtca. 3,2 km
- Leuggern · Zelt bedingtca. 3,7 km
- Döttingen · Zelt bedingtca. 4,8 km
Luftlinie ab Gemeindemitte. Campingplätze laut OpenStreetMap — Betrieb und Öffnungszeiten beim Platz prüfen.