Übernachten in der Natur in Pleigne
Kanton Jura · Gemeinde-Nr. 6719
Verboten| Zelt | bedingt |
|---|---|
| Biwak | ungeklärt |
| Auto / Camper | bedingt |
| Offenes Feuer | ungeklärt |
Was das bedeutet
Auf allen Weiden des Gemeindegebiets ist Campieren grundsätzlich verboten — das Verbot richtet sich ausdrücklich an Personen, die nicht in der Gemeinde wohnen.
Der Gemeinderat kann Auswärtigen auf Gesuch hin eine besondere Bewilligung erteilen.
Zum Biwakieren — dem Übernachten ohne Zelt, im Schlafsack — sagt die vorliegende Quelle nichts. Das ist keine stillschweigende Erlaubnis und kein stillschweigendes Verbot: es ist ungeklärt, und die Auskunft der Gemeinde entscheidet.
Règlement de Police locale (PDF, 4.9 Mo), Art. 39 a) Le camping est en principe · Originaldokument
Amtlich belegt · zuletzt geprüft am
Im Zweifel entscheidet die Gemeinde: Pleigne
In der Nähe
Offizielle Campingplätze in der Umgebung:
- La Grande Écluseca. 7,8 km
- CCP Kohlerca. 13 km
- Taricheca. 14 km
- Camping du Raimeuxca. 14 km
Nächste eingestufte Gemeinden, in denen das Zelt erlaubt oder an Bedingungen geknüpft ist:
- Saules (BE) · Zelt bedingtca. 19 km
- Saicourt · Zelt bedingtca. 20 km
Luftlinie ab Gemeindemitte. Campingplätze laut OpenStreetMap — Betrieb und Öffnungszeiten beim Platz prüfen.