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Übernachten in der Natur in Pleigne

Kanton Jura · Gemeinde-Nr. 6719

Verboten
Was hier gilt
Zeltbedingt
Biwakungeklärt
Auto / Camperbedingt
Offenes Feuerungeklärt

Was das bedeutet

Auf allen Weiden des Gemeindegebiets ist Campieren grundsätzlich verboten — das Verbot richtet sich ausdrücklich an Personen, die nicht in der Gemeinde wohnen.

Der Gemeinderat kann Auswärtigen auf Gesuch hin eine besondere Bewilligung erteilen.

Zum Biwakieren — dem Übernachten ohne Zelt, im Schlafsack — sagt die vorliegende Quelle nichts. Das ist keine stillschweigende Erlaubnis und kein stillschweigendes Verbot: es ist ungeklärt, und die Auskunft der Gemeinde entscheidet.

Quelle & Stand
Règlement de Police locale (PDF, 4.9 Mo), Art. 39 a) Le camping est en principe · Originaldokument
Amtlich belegt · zuletzt geprüft am
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Im Zweifel entscheidet die Gemeinde: Pleigne

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Luftlinie ab Gemeindemitte. Campingplätze laut OpenStreetMap — Betrieb und Öffnungszeiten beim Platz prüfen.

Orientierungshilfe, keine Rechtsgarantie. Verordnungen, saisonale Verbote und Gemeindebeschlüsse ändern die Lage teils kurzfristig. Beschilderung vor Ort und die Auskunft der Gemeinde gehen dieser Seite vor.

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