Übernachten in der Natur in Basse-Allaine
Kanton Jura · Gemeinde-Nr. 6807
Verboten| Zelt | verboten |
|---|---|
| Biwak | ungeklärt |
| Auto / Camper | verboten |
| Offenes Feuer | bedingt |
Was das bedeutet
Wildcampieren ist auf allen Weiden und übrigen öffentlichen Grundstücken der Gemeinde verboten. Der Gemeinderat kann im Einzelfall eine Sonderbewilligung erteilen.
Feuer nur an Stellen ohne jede Gefahr; stehendes Holz zu schlagen oder aufgeschichtetes Holz zu verwenden ist untersagt. Der Platz ist im ursprünglichen Zustand zu hinterlassen, sämtlicher Abfall mitzunehmen. Für Zelte und Wohnmobile ausserhalb bezeichneter Campingplätze gilt zusätzlich das Baurecht.
Zum Biwakieren — dem Übernachten ohne Zelt, im Schlafsack — sagt die vorliegende Quelle nichts. Das ist keine stillschweigende Erlaubnis und kein stillschweigendes Verbot: es ist ungeklärt, und die Auskunft der Gemeinde entscheidet.
sécurité locale, Art. 28 ' Le camping sauvage est interdit · Originaldokument
Amtlich belegt · zuletzt geprüft am
Im Zweifel entscheidet die Gemeinde: Basse-Allaine
Wo stattdessen übernachten?
In Basse-Allaine ist das Zelten nicht erlaubt. Die nächsten offiziellen Campingplätze:
- Camping Pontoyeca. 13 km
- Camping du Moulin du Doubsca. 14 km
- Les Grottesca. 15 km
- CCP Kohlerca. 17 km
Nächste eingestufte Gemeinden, in denen das Zelt erlaubt oder an Bedingungen geknüpft ist:
- Pleigne · Zelt bedingtca. 19 km
Luftlinie ab Gemeindemitte. Campingplätze laut OpenStreetMap — Betrieb und Öffnungszeiten beim Platz prüfen.