Übernachten in der Natur in Rossemaison
Kanton Jura · Gemeinde-Nr. 6721
Verboten| Zelt | verboten |
|---|---|
| Biwak | ungeklärt |
| Auto / Camper | verboten |
| Offenes Feuer | bedingt |
Was das bedeutet
Wildcampieren ist auf allen Weiden und übrigen öffentlichen Grundstücken der Gemeinde verboten. Der Gemeinderat kann im Einzelfall eine Sonderbewilligung erteilen.
Feuer nur an Stellen ohne jede Gefahr; stehendes Holz zu schlagen oder aufgeschichtetes Holz zu verwenden ist untersagt. Der Platz ist im ursprünglichen Zustand zu hinterlassen, sämtlicher Abfall mitzunehmen. Für Zelte und Wohnmobile ausserhalb bezeichneter Campingplätze gilt zusätzlich das Baurecht.
Zum Biwakieren — dem Übernachten ohne Zelt, im Schlafsack — sagt die vorliegende Quelle nichts. Das ist keine stillschweigende Erlaubnis und kein stillschweigendes Verbot: es ist ungeklärt, und die Auskunft der Gemeinde entscheidet.
picture_as_pdf Règlement de police locale (2012), Art. 27 · Originaldokument
Amtlich belegt · zuletzt geprüft am
Im Zweifel entscheidet die Gemeinde: Rossemaison
Wo stattdessen übernachten?
In Rossemaison ist das Zelten nicht erlaubt. Die nächsten offiziellen Campingplätze:
- La Grande Écluseca. 1,7 km
- Camping du Raimeuxca. 5,8 km
- CCP Kohlerca. 14 km
- Taricheca. 15 km
Nächste eingestufte Gemeinden, in denen das Zelt erlaubt oder an Bedingungen geknüpft ist:
- Pleigne · Zelt bedingtca. 9,5 km
- Saules (BE) · Zelt bedingtca. 14 km
- Saicourt · Zelt bedingtca. 16 km
- Lengnau (BE) · Zelt bedingtca. 18 km
Luftlinie ab Gemeindemitte. Campingplätze laut OpenStreetMap — Betrieb und Öffnungszeiten beim Platz prüfen.