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Übernachten in der Natur in Courchavon

Kanton Jura · Gemeinde-Nr. 6783

Verboten
Was hier gilt
Zeltverboten
Biwakungeklärt
Auto / Camperverboten
Offenes Feuerbedingt

Was das bedeutet

Wildcampieren ist auf allen Weiden und übrigen öffentlichen Grundstücken der Gemeinde verboten. Der Gemeinderat kann im Einzelfall eine Sonderbewilligung erteilen.

Feuer nur an Stellen ohne jede Gefahr; stehendes Holz zu schlagen oder aufgeschichtetes Holz zu verwenden ist untersagt. Der Platz ist im ursprünglichen Zustand zu hinterlassen, sämtlicher Abfall mitzunehmen. Für Zelte und Wohnmobile ausserhalb bezeichneter Campingplätze gilt zusätzlich das Baurecht.

Zum Biwakieren — dem Übernachten ohne Zelt, im Schlafsack — sagt die vorliegende Quelle nichts. Das ist keine stillschweigende Erlaubnis und kein stillschweigendes Verbot: es ist ungeklärt, und die Auskunft der Gemeinde entscheidet.

Quelle & Stand
Règlement de sécurité locale, Art. 28 ' Le camping sauvage est interdit · Originaldokument
Amtlich belegt · zuletzt geprüft am
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Im Zweifel entscheidet die Gemeinde: Courchavon

Wo stattdessen übernachten?

In Courchavon ist das Zelten nicht erlaubt. Die nächsten offiziellen Campingplätze:

Nächste eingestufte Gemeinden, in denen das Zelt erlaubt oder an Bedingungen geknüpft ist:

Luftlinie ab Gemeindemitte. Campingplätze laut OpenStreetMap — Betrieb und Öffnungszeiten beim Platz prüfen.

Orientierungshilfe, keine Rechtsgarantie. Verordnungen, saisonale Verbote und Gemeindebeschlüsse ändern die Lage teils kurzfristig. Beschilderung vor Ort und die Auskunft der Gemeinde gehen dieser Seite vor.

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