Übernachten in der Natur in Fribourg - Freiburg
Kanton Freiburg · Gemeinde-Nr. 2196
Hier entscheidet Fribourg - Freiburg
Zelten: Bedingt
Nach Art. 19 Abs. 3 braucht der gesteigerte Gemeingebrauch eine Bewilligung. Die 24-Stunden-Grenze gilt ausdrücklich nur für Fahrzeuge; das Campingzelt ist ohne Zeitangabe genannt und braucht die Bewilligung von der ersten Nacht an. Das Reglement umschreibt das Biwakieren nicht — zum Nachtlager ohne Zelt sagt es nichts, und zu privatem Grund ebenso wenig.
Amtlich belegt · Stand 02.10.2026
| Zelt | nur mit Erlaubnis |
|---|---|
| Biwak | ungeklärt |
| Auto / Camper | nur mit Erlaubnis |
Was das bedeutet
Ein Campingzelt auf öffentlichem Grund aufzustellen gilt als gesteigerter Gemeingebrauch und braucht eine Bewilligung. Beim Wohnwagen, Wohnmobil und Camper gilt das erst, wenn er länger als 24 Stunden steht — kürzer ist es gewöhnliches Parkieren.
Nach Art. 19 Abs. 3 braucht der gesteigerte Gemeingebrauch eine Bewilligung. Die 24-Stunden-Grenze gilt ausdrücklich nur für Fahrzeuge; das Campingzelt ist ohne Zeitangabe genannt und braucht die Bewilligung von der ersten Nacht an. Das Reglement umschreibt das Biwakieren nicht — zum Nachtlager ohne Zelt sagt es nichts, und zu privatem Grund ebenso wenig.
Wo stattdessen übernachten?
In Fribourg - Freiburg ist das Zelten nicht geklärt. Die nächsten offiziellen Campingplätze:
- Seepark Schiffenenca. 8,4 km
- TCS Camping Salavaux Plageca. 15 km
- Bivouac dans les arbresca. 15 km
- Camping Thörishausca. 16 km
Luftlinie ab Gemeindemitte. Campingplätze laut OpenStreetMap — Betrieb und Öffnungszeiten beim Platz prüfen.