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Übernachten in der Natur in Vuadens

Kanton Freiburg · Gemeinde-Nr. 2160

Verboten
Was hier gilt
Zeltbedingt
Biwakungeklärt
Auto / Camperbedingt
Offenes Feuerungeklärt

Was das bedeutet

Zelte, Wohnwagen und Wohnmobile auf öffentlichem Grund aufzustellen gilt als gesteigerter Gemeingebrauch und ist bewilligungspflichtig. Ohne Bewilligung ist es nicht zulässig.

Die Bewilligung erteilt die Gemeinde. Der Artikel betrifft öffentlichen Grund; zu Privatgrund und zum offenen Feuer trifft er keine Aussage.

Zum Biwakieren — dem Übernachten ohne Zelt, im Schlafsack — sagt die vorliegende Quelle nichts. Das ist keine stillschweigende Erlaubnis und kein stillschweigendes Verbot: es ist ungeklärt, und die Auskunft der Gemeinde entscheidet.

Quelle & Stand
Règlement de police, Art. 14 B. Autorisations et concessions · Originaldokument
Amtlich belegt · zuletzt geprüft am
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Im Zweifel entscheidet die Gemeinde: Vuadens

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Luftlinie ab Gemeindemitte. Campingplätze laut OpenStreetMap — Betrieb und Öffnungszeiten beim Platz prüfen.

Orientierungshilfe, keine Rechtsgarantie. Verordnungen, saisonale Verbote und Gemeindebeschlüsse ändern die Lage teils kurzfristig. Beschilderung vor Ort und die Auskunft der Gemeinde gehen dieser Seite vor.

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