Übernachten in der Natur in Courtepin
Kanton Freiburg · Gemeinde-Nr. 2254
Verboten| Zelt | bedingt |
|---|---|
| Biwak | ungeklärt |
| Auto / Camper | bedingt |
| Offenes Feuer | ungeklärt |
Was das bedeutet
Zelte, Wohnwagen und Wohnmobile auf öffentlichem Grund aufzustellen gilt als gesteigerter Gemeingebrauch und ist bewilligungspflichtig. Ohne Bewilligung ist es nicht zulässig.
Die Bewilligung erteilt die Gemeinde. Der Artikel betrifft öffentlichen Grund; zu Privatgrund und zum offenen Feuer trifft er keine Aussage.
Zum Biwakieren — dem Übernachten ohne Zelt, im Schlafsack — sagt die vorliegende Quelle nichts. Das ist keine stillschweigende Erlaubnis und kein stillschweigendes Verbot: es ist ungeklärt, und die Auskunft der Gemeinde entscheidet.
Règlement de police, Art. 15 e) Autorisations et concessions · Originaldokument
Amtlich belegt · zuletzt geprüft am
Im Zweifel entscheidet die Gemeinde: Courtepin
In der Nähe
Offizielle Campingplätze in der Umgebung:
- Seepark Schiffenenca. 5,5 km
- TCS Camping Salavaux Plageca. 8,0 km
- Praz Novyca. 9,8 km
- Camping communal de Cudrefinca. 12 km
Nächste eingestufte Gemeinden, in denen das Zelt erlaubt oder an Bedingungen geknüpft ist:
- Misery-Courtion · Zelt bedingtca. 2,9 km
- Granges-Paccot · Zelt bedingtca. 5,9 km
- Bois-d’Amont · Zelt bedingtca. 13 km
- Tschugg · Zelt bedingtca. 17 km
Luftlinie ab Gemeindemitte. Campingplätze laut OpenStreetMap — Betrieb und Öffnungszeiten beim Platz prüfen.