Übernachten in der Natur in Pont-la-Ville
Kanton Freiburg · Gemeinde-Nr. 2147
Verboten| Zelt | bedingt |
|---|---|
| Biwak | ungeklärt |
| Auto / Camper | bedingt |
| Offenes Feuer | ungeklärt |
Was das bedeutet
Zelte, Wohnwagen und Wohnmobile auf öffentlichem Grund aufzustellen gilt als gesteigerter Gemeingebrauch und ist bewilligungspflichtig. Ohne Bewilligung ist es nicht zulässig.
Die Bewilligung erteilt die Gemeinde. Der Artikel betrifft öffentlichen Grund; zu Privatgrund und zum offenen Feuer trifft er keine Aussage.
Zum Biwakieren — dem Übernachten ohne Zelt, im Schlafsack — sagt die vorliegende Quelle nichts. Das ist keine stillschweigende Erlaubnis und kein stillschweigendes Verbot: es ist ungeklärt, und die Auskunft der Gemeinde entscheidet.
c. Règlement de police, Art. 15 Autorisations et concessions · Originaldokument
Amtlich belegt · zuletzt geprüft am
Im Zweifel entscheidet die Gemeinde: Pont-la-Ville
In der Nähe
Offizielle Campingplätze in der Umgebung:
- La Forêtca. 7,3 km
- Bivouac dans les arbresca. 10 km
- Gastlosen Camp Area Jaun Zeltplatzca. 17 km
- Piscine Camping Payerneca. 18 km
Nächste eingestufte Gemeinden, in denen das Zelt erlaubt oder an Bedingungen geknüpft ist:
- Bois-d’Amont · Zelt bedingtca. 6,2 km
- Riaz · Zelt bedingtca. 8,5 km
- Morlon · Zelt bedingtca. 8,9 km
- Broc · Zelt bedingtca. 11 km
Luftlinie ab Gemeindemitte. Campingplätze laut OpenStreetMap — Betrieb und Öffnungszeiten beim Platz prüfen.