Übernachten in der Natur in Broc
Kanton Freiburg · Gemeinde-Nr. 2124
Verboten| Zelt | bedingt |
|---|---|
| Biwak | ungeklärt |
| Auto / Camper | bedingt |
| Offenes Feuer | ungeklärt |
Was das bedeutet
Auf öffentlichem Gemeindegrund sind Campieren und das Abstellen von Wohnwagen, Wohnmobilen oder ähnlichen Einrichtungen ohne Bewilligung verboten.
Die Bewilligung erteilt der Gemeinderat. Für eine bewilligte Aufstellung wird eine Abgabe erhoben. Ergänzend gilt das kantonale Raumplanungs- und Baugesetz.
Zum Biwakieren — dem Übernachten ohne Zelt, im Schlafsack — sagt die vorliegende Quelle nichts. Das ist keine stillschweigende Erlaubnis und kein stillschweigendes Verbot: es ist ungeklärt, und die Auskunft der Gemeinde entscheidet.
Auf der Karte ansehenIm Zweifel entscheidet die Gemeinde: Broc
In der Nähe
Offizielle Campingplätze in der Umgebung:
- La Forêtca. 11 km
- Gastlosen Camp Area Jaun Zeltplatzca. 13 km
- Le Berceauca. 15 km
- Camping le Bivouacca. 18 km
Nächste eingestufte Gemeinden, in denen das Zelt erlaubt oder an Bedingungen geknüpft ist:
- Morlon · Zelt bedingtca. 3,3 km
- Bas-Intyamon · Zelt bedingtca. 5,0 km
- Le Pâquier (FR) · Zelt bedingtca. 5,3 km
- Val-de-Charmey · Zelt bedingtca. 7,0 km
Luftlinie ab Gemeindemitte. Campingplätze laut OpenStreetMap — Betrieb und Öffnungszeiten beim Platz prüfen.