CampBuddy Karte öffnen

Übernachten in der Natur in Le Pâquier (FR)

Kanton Freiburg · Gemeinde-Nr. 2145

Verboten
Was hier gilt
Zeltbedingt
Biwakungeklärt
Auto / Camperbedingt
Offenes Feuerungeklärt

Was das bedeutet

Auf öffentlichem Gemeindegrund sind Campieren und das Abstellen von Wohnwagen, Wohnmobilen oder ähnlichen Einrichtungen ohne Bewilligung verboten.

Die Bewilligung erteilt der Gemeinderat. Für eine bewilligte Aufstellung wird eine Abgabe erhoben. Ergänzend gilt das kantonale Raumplanungs- und Baugesetz.

Zum Biwakieren — dem Übernachten ohne Zelt, im Schlafsack — sagt die vorliegende Quelle nichts. Das ist keine stillschweigende Erlaubnis und kein stillschweigendes Verbot: es ist ungeklärt, und die Auskunft der Gemeinde entscheidet.

Quelle & Stand
Police (PDF, 3.3 Mo), Art.38 Tentes, caravanes et « mobil-homes » · Originaldokument
Amtlich belegt · zuletzt geprüft am
Auf der Karte ansehen

Im Zweifel entscheidet die Gemeinde: Le Pâquier (FR)

In der Nähe

Offizielle Campingplätze in der Umgebung:

Nächste eingestufte Gemeinden, in denen das Zelt erlaubt oder an Bedingungen geknüpft ist:

Luftlinie ab Gemeindemitte. Campingplätze laut OpenStreetMap — Betrieb und Öffnungszeiten beim Platz prüfen.

Orientierungshilfe, keine Rechtsgarantie. Verordnungen, saisonale Verbote und Gemeindebeschlüsse ändern die Lage teils kurzfristig. Beschilderung vor Ort und die Auskunft der Gemeinde gehen dieser Seite vor.

Orte in dieser Gemeinde

Für alle diese Orte gilt, was oben steht — die Rechtslage hängt an der Gemeinde, nicht am Ortsteil. Sie stehen hier, weil man nach ihnen sucht:

Le Pâquier

Weitere Gemeinden im Kanton Freiburg

Bas-Intyamon · Billens-Hennens · Bois-d’Amont · Broc · Courtepin · Granges-Paccot · Mézières (FR) · Misery-Courtion · Morlon · Pont-la-Ville · Riaz · Val-de-Charmey · Vuadens

Was der Kanton Freiburg dazu sagt · Alle eingestuften Gemeinden · Was in der ganzen Schweiz gilt