Übernachten in der Natur in Le Pâquier (FR)
Kanton Freiburg · Gemeinde-Nr. 2145
Verboten| Zelt | bedingt |
|---|---|
| Biwak | ungeklärt |
| Auto / Camper | bedingt |
| Offenes Feuer | ungeklärt |
Was das bedeutet
Auf öffentlichem Gemeindegrund sind Campieren und das Abstellen von Wohnwagen, Wohnmobilen oder ähnlichen Einrichtungen ohne Bewilligung verboten.
Die Bewilligung erteilt der Gemeinderat. Für eine bewilligte Aufstellung wird eine Abgabe erhoben. Ergänzend gilt das kantonale Raumplanungs- und Baugesetz.
Zum Biwakieren — dem Übernachten ohne Zelt, im Schlafsack — sagt die vorliegende Quelle nichts. Das ist keine stillschweigende Erlaubnis und kein stillschweigendes Verbot: es ist ungeklärt, und die Auskunft der Gemeinde entscheidet.
Police (PDF, 3.3 Mo), Art.38 Tentes, caravanes et « mobil-homes » · Originaldokument
Amtlich belegt · zuletzt geprüft am
Im Zweifel entscheidet die Gemeinde: Le Pâquier (FR)
In der Nähe
Offizielle Campingplätze in der Umgebung:
- La Forêtca. 9,1 km
- Camping le Bivouacca. 13 km
- Le Berceauca. 15 km
- Bivouac dans les arbresca. 17 km
Nächste eingestufte Gemeinden, in denen das Zelt erlaubt oder an Bedingungen geknüpft ist:
- Vuadens · Zelt bedingtca. 3,7 km
- Morlon · Zelt bedingtca. 4,2 km
- Broc · Zelt bedingtca. 5,3 km
- Riaz · Zelt bedingtca. 5,3 km
Luftlinie ab Gemeindemitte. Campingplätze laut OpenStreetMap — Betrieb und Öffnungszeiten beim Platz prüfen.