Übernachten in der Natur in Killwangen
Kanton Aargau · Gemeinde-Nr. 4030
Verboten| Zelt | bedingt |
|---|---|
| Biwak | ungeklärt |
| Auto / Camper | bedingt |
| Offenes Feuer | ungeklärt |
Was das bedeutet
Campieren und das Aufstellen von Wohnwagen auf öffentlichem Grund sind nur mit Bewilligung gestattet. Die erteilt die Polizei im Einvernehmen mit dem Gemeinderat.
Die Bewilligung ist vorher einzuholen. Zu privatem Grund und zum offenen Feuer trifft der Artikel keine Aussage.
Zum Biwakieren — dem Übernachten ohne Zelt, im Schlafsack — sagt die vorliegende Quelle nichts. Das ist keine stillschweigende Erlaubnis und kein stillschweigendes Verbot: es ist ungeklärt, und die Auskunft der Gemeinde entscheidet.
Polizeireglement Wettingen Limmattal ab 1. Januar, Art. 13 · Originaldokument
Amtlich belegt · zuletzt geprüft am
Im Zweifel entscheidet die Gemeinde: Killwangen
In der Nähe
Offizielle Campingplätze in der Umgebung:
- Wildenau Campingca. 4,8 km
- Camping Sulzca. 6,2 km
- Campingplatz Bleicheca. 8,0 km
- Reussbrückeca. 17 km
Nächste eingestufte Gemeinden, in denen das Zelt erlaubt oder an Bedingungen geknüpft ist:
- Neuenhof · Zelt bedingtca. 2,6 km
- Würenlos · Zelt bedingtca. 3,0 km
- Ennetbaden · Zelt bedingtca. 6,2 km
- Birmenstorf · Zelt bedingtca. 7,3 km
Luftlinie ab Gemeindemitte. Campingplätze laut OpenStreetMap — Betrieb und Öffnungszeiten beim Platz prüfen.