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Übernachten in der Natur in Würenlos

Kanton Aargau · Gemeinde-Nr. 4048

Verboten
Was hier gilt
Zeltbedingt
Biwakungeklärt
Auto / Camperbedingt
Offenes Feuerungeklärt

Was das bedeutet

Campieren und das Aufstellen von Wohnwagen auf öffentlichem Grund sind nur mit Bewilligung gestattet. Die erteilt die Polizei im Einvernehmen mit dem Gemeinderat.

Die Bewilligung ist vorher einzuholen. Zu privatem Grund und zum offenen Feuer trifft der Artikel keine Aussage.

Zum Biwakieren — dem Übernachten ohne Zelt, im Schlafsack — sagt die vorliegende Quelle nichts. Das ist keine stillschweigende Erlaubnis und kein stillschweigendes Verbot: es ist ungeklärt, und die Auskunft der Gemeinde entscheidet.

Quelle & Stand
polizeireglement, Art. 13 · Originaldokument
Amtlich belegt · zuletzt geprüft am
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Im Zweifel entscheidet die Gemeinde: Würenlos

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Offizielle Campingplätze in der Umgebung:

Nächste eingestufte Gemeinden, in denen das Zelt erlaubt oder an Bedingungen geknüpft ist:

Luftlinie ab Gemeindemitte. Campingplätze laut OpenStreetMap — Betrieb und Öffnungszeiten beim Platz prüfen.

Orientierungshilfe, keine Rechtsgarantie. Verordnungen, saisonale Verbote und Gemeindebeschlüsse ändern die Lage teils kurzfristig. Beschilderung vor Ort und die Auskunft der Gemeinde gehen dieser Seite vor.

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