Übernachten in der Natur in Villigen
Kanton Aargau · Gemeinde-Nr. 4121
Hier entscheidet Villigen
Zelten: Bedingt
§ 14 Abs. 1 setzt die Bewilligungspflicht ausdrücklich erst bei der zweiten Nacht an; der Bussenkatalog ahndet entsprechend nur das Campieren «ab der 2. Nacht». Zelte von Schul-, Pfadfinder- und anderen Jugendlagern sind bis zwei Wochen ausgenommen, sofern der Grundeigentümer zustimmt. Grünflächen dürfen ohne dessen ausdrückliche Einwilligung weder befahren noch beparkt werden.
Amtlich belegt · Stand 02.10.2026
| Zelt | bedingt |
|---|---|
| Biwak | ungeklärt |
| Auto / Camper | bedingt |
Was das bedeutet
Eine Nacht geht ohne Bewilligung. Erst ab der zweiten Nacht braucht das Campieren auf öffentlichem Grund oder ausserhalb des Siedlungsgebiets eine schriftliche Bewilligung des Gemeinderates.
§ 14 Abs. 1 setzt die Bewilligungspflicht ausdrücklich erst bei der zweiten Nacht an; der Bussenkatalog ahndet entsprechend nur das Campieren «ab der 2. Nacht». Zelte von Schul-, Pfadfinder- und anderen Jugendlagern sind bis zwei Wochen ausgenommen, sofern der Grundeigentümer zustimmt. Grünflächen dürfen ohne dessen ausdrückliche Einwilligung weder befahren noch beparkt werden.
Zum Biwakieren — dem Übernachten ohne Zelt, im Schlafsack — sagt die vorliegende Quelle nichts. Das ist keine stillschweigende Erlaubnis und kein stillschweigendes Verbot: es ist ungeklärt, und die Auskunft der Gemeinde entscheidet. Welche Gemeinden sich zum Biwak äussern
In der Nähe
Offizielle Campingplätze in der Umgebung:
- Camping und Caravanningclub Bad Zurzachca. 10 km
- Naturistengelände Chläb "Födlesonni"ca. 14 km
- Camping Frickca. 14 km
- Wildenau Campingca. 17 km
Nächste eingestufte Gemeinden, in denen das Zelt erlaubt oder an Bedingungen geknüpft ist:
- Remigen · Zelt bedingtca. 2,1 km
- Rüfenach · Zelt bedingtca. 2,7 km
- Mandach · Zelt bedingtca. 2,8 km
- Böttstein · Zelt bedingtca. 4,0 km
Luftlinie ab Gemeindemitte. Campingplätze laut OpenStreetMap — Betrieb und Öffnungszeiten beim Platz prüfen.