Übernachten in der Natur in Remigen
Kanton Aargau · Gemeinde-Nr. 4110
Bedingt| Zelt | bedingt |
|---|---|
| Biwak | ungeklärt |
| Auto / Camper | bedingt |
| Offenes Feuer | ungeklärt |
Was das bedeutet
Eine Nacht geht ohne Bewilligung. Erst ab der zweiten Nacht braucht das Campieren auf öffentlichem Grund oder ausserhalb des Siedlungsgebiets eine schriftliche Bewilligung des Gemeinderates.
§ 14 Abs. 1 des REPOL-Brugg-Reglements setzt die Bewilligungspflicht ausdrücklich erst bei der zweiten Nacht an, und der Bussenkatalog ahndet entsprechend nur das Campieren «ab der 2. Nacht» — die erste ist also nicht bloss geduldet, sondern nicht erfasst. Zelte von Schul- und Pfadfinderlagern sind bis zwei Wochen ausgenommen, sofern der Grundeigentümer zustimmt. Grünflächen dürfen ohne dessen Einwilligung weder befahren noch beparkt werden. Zum Übernachten ohne Zelt sagt der Paragraph nichts.
§ 14 Polizeireglement der Regionalpolizei Brugg (gültig ab Juli 2025), im Volltext gelesen; darauf hingewiesen hat der Gemeindeschreiber Remigen am 17.09.2026 · Originaldokument
Amtlich belegt · zuletzt geprüft am
Im Zweifel entscheidet die Gemeinde: Remigen
In der Nähe
Offizielle Campingplätze in der Umgebung:
- Naturistengelände Chläb "Födlesonni"ca. 12 km
- Camping Frickca. 12 km
- Camping und Caravanningclub Bad Zurzachca. 12 km
- Wildenau Campingca. 17 km
Nächste eingestufte Gemeinden, in denen das Zelt erlaubt oder an Bedingungen geknüpft ist:
- Mandach · Zelt bedingtca. 3,7 km
- Gansingen · Zelt bedingtca. 4,2 km
- Mettauertal · Zelt bedingtca. 5,0 km
- Böttstein · Zelt bedingtca. 5,8 km
Luftlinie ab Gemeindemitte. Campingplätze laut OpenStreetMap — Betrieb und Öffnungszeiten beim Platz prüfen.