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Übernachten in der Natur in Gansingen

Kanton Aargau · Gemeinde-Nr. 4164

Verboten
Was hier gilt
Zeltbedingt
Biwakungeklärt
Auto / Camperbedingt
Offenes Feuerungeklärt

Was das bedeutet

Campieren und das Aufstellen von Wohnwagen und Zelten auf öffentlichem Grund brauchen eine Bewilligung des Gemeinderates.

Ohne Bewilligung kostet es 100 Franken (§§ 27 und 11 Abs. 4). Der Paragraph gilt nur für öffentlichen Grund — auf Privatgrund entscheidet der Eigentümer. Zum Übernachten ohne Zelt sagt er nichts: er spricht vom Aufstellen, nicht vom Nächtigen.

Zum Biwakieren — dem Übernachten ohne Zelt, im Schlafsack — sagt die vorliegende Quelle nichts. Das ist keine stillschweigende Erlaubnis und kein stillschweigendes Verbot: es ist ungeklärt, und die Auskunft der Gemeinde entscheidet.

Quelle & Stand
Polizeireglement Oberes Fricktal, § 11 Abs. 4 — das Reglement nennt Gansingen ausdrücklich als Gemeinde, für die es gilt · Originaldokument
Amtlich belegt · zuletzt geprüft am
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Im Zweifel entscheidet die Gemeinde: Gansingen

In der Nähe

Offizielle Campingplätze in der Umgebung:

Nächste eingestufte Gemeinden, in denen das Zelt erlaubt oder an Bedingungen geknüpft ist:

Luftlinie ab Gemeindemitte. Campingplätze laut OpenStreetMap — Betrieb und Öffnungszeiten beim Platz prüfen.

Orientierungshilfe, keine Rechtsgarantie. Verordnungen, saisonale Verbote und Gemeindebeschlüsse ändern die Lage teils kurzfristig. Beschilderung vor Ort und die Auskunft der Gemeinde gehen dieser Seite vor.

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