Übernachten in der Natur in Gansingen
Kanton Aargau · Gemeinde-Nr. 4164
Verboten| Zelt | bedingt |
|---|---|
| Biwak | ungeklärt |
| Auto / Camper | bedingt |
| Offenes Feuer | ungeklärt |
Was das bedeutet
Campieren und das Aufstellen von Wohnwagen und Zelten auf öffentlichem Grund brauchen eine Bewilligung des Gemeinderates.
Ohne Bewilligung kostet es 100 Franken (§§ 27 und 11 Abs. 4). Der Paragraph gilt nur für öffentlichen Grund — auf Privatgrund entscheidet der Eigentümer. Zum Übernachten ohne Zelt sagt er nichts: er spricht vom Aufstellen, nicht vom Nächtigen.
Zum Biwakieren — dem Übernachten ohne Zelt, im Schlafsack — sagt die vorliegende Quelle nichts. Das ist keine stillschweigende Erlaubnis und kein stillschweigendes Verbot: es ist ungeklärt, und die Auskunft der Gemeinde entscheidet.
Polizeireglement Oberes Fricktal, § 11 Abs. 4 — das Reglement nennt Gansingen ausdrücklich als Gemeinde, für die es gilt · Originaldokument
Amtlich belegt · zuletzt geprüft am
Im Zweifel entscheidet die Gemeinde: Gansingen
In der Nähe
Offizielle Campingplätze in der Umgebung:
- Camping Frickca. 9,2 km
- Naturistengelände Chläb "Födlesonni"ca. 13 km
- Camping und Caravanningclub Bad Zurzachca. 14 km
- Wildenau Campingca. 21 km
Nächste eingestufte Gemeinden, in denen das Zelt erlaubt oder an Bedingungen geknüpft ist:
- Mettauertal · Zelt bedingtca. 2,6 km
- Laufenburg · Zelt bedingtca. 2,8 km
- Remigen · Zelt bedingtca. 4,2 km
- Mandach · Zelt bedingtca. 4,6 km
Luftlinie ab Gemeindemitte. Campingplätze laut OpenStreetMap — Betrieb und Öffnungszeiten beim Platz prüfen.