Übernachten in der Natur in Tramelan
Kanton Bern · Gemeinde-Nr. 446
Hier entscheidet Tramelan
Zelten: Bedingt
Art. 15 des Règlement de police administrative. Art. 10 zählt das Campieren zu den bewilligungspflichtigen Nutzungen des öffentlichen Grundes; die Gebühr dafür setzt der Gemeinderat zwischen 40 und 400 Franken fest. Der Artikel gilt dem öffentlichen Grund; auf Privatgrund sagt er nichts. Zum Nachtlager ohne Zelt und ohne Fahrzeug sagt er nichts.
Amtlich belegt · Stand 02.10.2026
| Zelt | nur mit Erlaubnis |
|---|---|
| Biwak | ungeklärt |
| Auto / Camper | nur mit Erlaubnis |
Was das bedeutet
Auf öffentlichem Grund ist das Campieren im Zelt oder im Fahrzeug ausserhalb der dafür vorgesehenen Plätze verboten. Die Gemeinde kann auf Gesuch Ausnahmen gewähren und Plätze bezeichnen.
Art. 15 des Règlement de police administrative. Art. 10 zählt das Campieren zu den bewilligungspflichtigen Nutzungen des öffentlichen Grundes; die Gebühr dafür setzt der Gemeinderat zwischen 40 und 400 Franken fest. Der Artikel gilt dem öffentlichen Grund; auf Privatgrund sagt er nichts. Zum Nachtlager ohne Zelt und ohne Fahrzeug sagt er nichts.
Wo stattdessen übernachten?
In Tramelan ist das Zelten nicht geklärt. Die nächsten offiziellen Campingplätze:
- Camping Tramelanca. 1,9 km
- Camping de Belfondca. 6,5 km
- Camping communal Saignelégierca. 6,6 km
- Camping Bout du Pontca. 9,8 km
Luftlinie ab Gemeindemitte. Campingplätze laut OpenStreetMap — Betrieb und Öffnungszeiten beim Platz prüfen.