Übernachten in der Natur in Epsach
Kanton Bern · Gemeinde-Nr. 735
Verboten| Zelt | bedingt |
|---|---|
| Biwak | ungeklärt |
| Auto / Camper | bedingt |
| Offenes Feuer | ungeklärt |
Was das bedeutet
Auf öffentlichem Grund ist das Übernachten in Fahrzeugen und Zelten verboten. Das Reglement nennt das ausdrücklich Campieren — gemeint ist das Übernachten selbst, nicht bloss das Aufstellen.
In begründeten Fällen kann das Polizeiorgan der Gemeinde eine Ausnahme bewilligen; sie kann davon abhängig gemacht werden, dass für allfällige Ersatzvornahmen wie die Reinigung ein Kostenvorschuss geleistet wird.
Zum Biwakieren — dem Übernachten ohne Zelt, im Schlafsack — sagt die vorliegende Quelle nichts. Das ist keine stillschweigende Erlaubnis und kein stillschweigendes Verbot: es ist ungeklärt, und die Auskunft der Gemeinde entscheidet.
Gemeindepolizeireglement, Art. 9 · Originaldokument
Amtlich belegt · zuletzt geprüft am
Im Zweifel entscheidet die Gemeinde: Epsach
In der Nähe
Offizielle Campingplätze in der Umgebung:
- Lindenhofca. 2,6 km
- Camping Sutzca. 4,1 km
- Camping de Prêlesca. 7,8 km
- Camping Westsideca. 9,4 km
Nächste eingestufte Gemeinden, in denen das Zelt erlaubt oder an Bedingungen geknüpft ist:
- Sutz-Lattrigen · Zelt bedingtca. 3,3 km
- Bellmund · Zelt bedingtca. 4,0 km
- Ipsach · Zelt bedingtca. 4,9 km
- Lüscherz · Zelt bedingtca. 5,4 km
Luftlinie ab Gemeindemitte. Campingplätze laut OpenStreetMap — Betrieb und Öffnungszeiten beim Platz prüfen.