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Übernachten in der Natur in Courtelary

Kanton Bern · Gemeinde-Nr. 434

Verboten
Was hier gilt
Zeltbedingt
Biwakungeklärt
Auto / Camperbedingt
Offenes Feuerungeklärt

Was das bedeutet

Auf öffentlichem Grund ist es verboten, im Fahrzeug oder im Zelt zu übernachten. Der Artikel spricht das Übernachten ausdrücklich an, nicht bloss das Aufstellen.

In begründeten Einzelfällen kann die Gemeinde eine Ausnahme bewilligen; sie kann mit Auflagen verbunden werden, etwa der Reinigung auf eigene Kosten. Wo die Gemeinde eigens Zonen dafür vorgesehen hat, gilt das Verbot nicht.

Zum Biwakieren — dem Übernachten ohne Zelt, im Schlafsack — sagt die vorliegende Quelle nichts. Das ist keine stillschweigende Erlaubnis und kein stillschweigendes Verbot: es ist ungeklärt, und die Auskunft der Gemeinde entscheidet.

Quelle & Stand
Règlement de police municipale, Art. 9 ‘Il est interdit de passer · Originaldokument
Amtlich belegt · zuletzt geprüft am
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Im Zweifel entscheidet die Gemeinde: Courtelary

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Luftlinie ab Gemeindemitte. Campingplätze laut OpenStreetMap — Betrieb und Öffnungszeiten beim Platz prüfen.

Orientierungshilfe, keine Rechtsgarantie. Verordnungen, saisonale Verbote und Gemeindebeschlüsse ändern die Lage teils kurzfristig. Beschilderung vor Ort und die Auskunft der Gemeinde gehen dieser Seite vor.

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