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Übernachten in der Natur in Grindelwald

Kanton Bern · Gemeinde-Nr. 576

Hier entscheidet Grindelwald

Zelten: Verboten

Amtlich belegt · Stand 02.10.2026

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Was hier gilt
Zeltverboten
Biwakungeklärt
Auto / Camperverboten

Was das bedeutet

Campieren auf öffentlichem Grund ist verboten, und das Aufstellen von Zelten oder Wohnwagen ausserhalb bewilligter Campingplätze ist grundsätzlich nicht gestattet. Zuwiderhandlung kostet 200 bis 1000 Franken.

Art. 6 des Polizeireglements und Art. 2 und 9 des Campingreglements. Art. 2 fasst Campieren weit: das vorübergehende Verweilen und Übernachten in Zelten, Wohnwagen, Mobilheimen, Wohnautos, Autos, Wohnbussen oder ähnlichen beweglichen Unterkünften. Das Nachtlager ohne solche Unterkunft nennt die Begriffsbestimmung nicht.

Wo stattdessen übernachten?

In Grindelwald ist das Zelten nicht erlaubt. Die nächsten offiziellen Campingplätze:

Luftlinie ab Gemeindemitte. Campingplätze laut OpenStreetMap — Betrieb und Öffnungszeiten beim Platz prüfen.

Orientierungshilfe, keine Rechtsgarantie. Verordnungen, saisonale Verbote und Gemeindebeschlüsse ändern die Lage teils kurzfristig. Beschilderung vor Ort und die Auskunft der Gemeinde gehen dieser Seite vor.

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