Übernachten in der Natur in Bönigen
Kanton Bern · Gemeinde-Nr. 572
Verboten| Zelt | bedingt |
|---|---|
| Biwak | ungeklärt |
| Auto / Camper | bedingt |
| Offenes Feuer | ungeklärt |
Was das bedeutet
Campieren ist auf öffentlichem Grund nur an den von der Gemeindepolizei bezeichneten Stellen erlaubt; das Aufstellen von Wohnwagen ist gebührenpflichtig.
Wer privaten Boden gewerbsmässig für Campingzwecke bereitstellt, braucht eine Baubewilligung. Zum offenen Feuer trifft der Artikel keine Aussage.
Zum Biwakieren — dem Übernachten ohne Zelt, im Schlafsack — sagt die vorliegende Quelle nichts. Das ist keine stillschweigende Erlaubnis und kein stillschweigendes Verbot: es ist ungeklärt, und die Auskunft der Gemeinde entscheidet.
Polizeireglement Bönigen, Art. 31 Camping · Originaldokument
Amtlich belegt · zuletzt geprüft am
Im Zweifel entscheidet die Gemeinde: Bönigen
In der Nähe
Offizielle Campingplätze in der Umgebung:
- Seeruheca. 1,4 km
- Terrasseca. 1,4 km
- TCS Camping Bönigen-Interlakenca. 2,1 km
- Camping au lac, Ringgenbergca. 3,0 km
Nächste eingestufte Gemeinden, in denen das Zelt erlaubt oder an Bedingungen geknüpft ist:
- Spiez · Zelt bedingtca. 19 km
- Buchholterberg · Zelt bedingtca. 23 km
Luftlinie ab Gemeindemitte. Campingplätze laut OpenStreetMap — Betrieb und Öffnungszeiten beim Platz prüfen.