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Übernachten in der Natur in Bönigen

Kanton Bern · Gemeinde-Nr. 572

Verboten
Was hier gilt
Zeltbedingt
Biwakungeklärt
Auto / Camperbedingt
Offenes Feuerungeklärt

Was das bedeutet

Campieren ist auf öffentlichem Grund nur an den von der Gemeindepolizei bezeichneten Stellen erlaubt; das Aufstellen von Wohnwagen ist gebührenpflichtig.

Wer privaten Boden gewerbsmässig für Campingzwecke bereitstellt, braucht eine Baubewilligung. Zum offenen Feuer trifft der Artikel keine Aussage.

Zum Biwakieren — dem Übernachten ohne Zelt, im Schlafsack — sagt die vorliegende Quelle nichts. Das ist keine stillschweigende Erlaubnis und kein stillschweigendes Verbot: es ist ungeklärt, und die Auskunft der Gemeinde entscheidet.

Quelle & Stand
Polizeireglement Bönigen, Art. 31 Camping · Originaldokument
Amtlich belegt · zuletzt geprüft am
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Im Zweifel entscheidet die Gemeinde: Bönigen

In der Nähe

Offizielle Campingplätze in der Umgebung:

Nächste eingestufte Gemeinden, in denen das Zelt erlaubt oder an Bedingungen geknüpft ist:

Luftlinie ab Gemeindemitte. Campingplätze laut OpenStreetMap — Betrieb und Öffnungszeiten beim Platz prüfen.

Orientierungshilfe, keine Rechtsgarantie. Verordnungen, saisonale Verbote und Gemeindebeschlüsse ändern die Lage teils kurzfristig. Beschilderung vor Ort und die Auskunft der Gemeinde gehen dieser Seite vor.

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