Übernachten in der Natur in Gsteig
Kanton Bern · Gemeinde-Nr. 841
Hier entscheidet Gsteig
Zelten: Bedingt
Art. 2 Abs. 3 des Campingreglements. Für mehr als eine Nacht braucht es zusätzlich die Bewilligung der Gemeindebehörde und den Nachweis der Sanitäranlagen. Der Artikel fasst das Campieren weit — Zelte, Wohnwagen, Mobilheime —, spricht aber vom Aufstellen, nicht vom Nächtigen ohne Zelt.
Amtlich belegt · Stand 30.09.2026
| Zelt | bedingt |
|---|---|
| Biwak | ungeklärt |
| Auto / Camper | bedingt |
Was das bedeutet
Wildes Campieren ausserhalb der Campingzone ist grundsätzlich nicht erlaubt. Ausgenommen ist das Campieren während einer Nacht — mit ausdrücklicher Zustimmung des Grundeigentümers oder Bewirtschafters.
Art. 2 Abs. 3 des Campingreglements. Für mehr als eine Nacht braucht es zusätzlich die Bewilligung der Gemeindebehörde und den Nachweis der Sanitäranlagen. Der Artikel fasst das Campieren weit — Zelte, Wohnwagen, Mobilheime —, spricht aber vom Aufstellen, nicht vom Nächtigen ohne Zelt.
In der Nähe
Offizielle Campingplätze in der Umgebung:
- Heiti Campingca. 0,6 km
- Alpcamping Stuedlica. 2,8 km
- Atipic - Récré Active (Tipis)ca. 10 km
- Camping de la Muréeca. 11 km
Nächste eingestufte Gemeinden, in denen das Zelt erlaubt oder an Bedingungen geknüpft ist:
- Bas-Intyamon · Zelt bedingtca. 23 km
Luftlinie ab Gemeindemitte. Campingplätze laut OpenStreetMap — Betrieb und Öffnungszeiten beim Platz prüfen.