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Übernachten in der Natur in Interlaken

Kanton Bern · Gemeinde-Nr. 581

Hier entscheidet Interlaken

Zelten: Bedingt

Art. 9 Abs. 5 des Gemeindepolizeireglements. Ohne Bewilligung ist das Campieren auf öffentlichem Grund verboten. Der Absatz zählt Fahrzeuge einzeln auf — zum Nachtlager ohne Zelt und ohne Fahrzeug sagt er nichts.

Amtlich belegt · Stand 02.10.2026

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Was hier gilt
Zeltnur mit Erlaubnis
Biwakungeklärt
Auto / Campernur mit Erlaubnis

Was das bedeutet

Campieren und das Übernachten in Fahrzeugen aller Art — Wohnmobile, Wohnwagen, Autos — ist nur an den von den Behörden bezeichneten Stellen gestattet. Zuwiderhandlungen werden gebüsst.

Art. 9 Abs. 5 des Gemeindepolizeireglements. Ohne Bewilligung ist das Campieren auf öffentlichem Grund verboten. Der Absatz zählt Fahrzeuge einzeln auf — zum Nachtlager ohne Zelt und ohne Fahrzeug sagt er nichts.

Wo stattdessen übernachten?

In Interlaken ist das Zelten nicht geklärt. Die nächsten offiziellen Campingplätze:

Luftlinie ab Gemeindemitte. Campingplätze laut OpenStreetMap — Betrieb und Öffnungszeiten beim Platz prüfen.

Orientierungshilfe, keine Rechtsgarantie. Verordnungen, saisonale Verbote und Gemeindebeschlüsse ändern die Lage teils kurzfristig. Beschilderung vor Ort und die Auskunft der Gemeinde gehen dieser Seite vor.

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