Übernachten in der Natur in Chêne-Pâquier
Kanton Waadt · Gemeinde-Nr. 5908
Verboten| Zelt | verboten |
|---|---|
| Biwak | ungeklärt |
| Auto / Camper | verboten |
| Offenes Feuer | ungeklärt |
Was das bedeutet
Auf öffentlichem Grund sind Campieren und Schlafen grundsätzlich verboten. Die Gemeinde kann Plätze bezeichnen, an denen campiert werden darf. Der Artikel nennt das Schlafen ausdrücklich — ein Biwak ohne Zelt ist mitgemeint.
Auf privatem Grund Dritter ist gelegentliches Campieren nur mit Einverständnis der Eigentümerin, Pächterin oder Mieterin zulässig; ab einer gewissen Dauer braucht es zusätzlich eine Gemeindebewilligung.
Zum Biwakieren — dem Übernachten ohne Zelt, im Schlafsack — sagt die vorliegende Quelle nichts. Das ist keine stillschweigende Erlaubnis und kein stillschweigendes Verbot: es ist ungeklärt, und die Auskunft der Gemeinde entscheidet.
Règlement de police, Art. 46 Il est interdit de camper ou · Originaldokument
Amtlich belegt · zuletzt geprüft am
Im Zweifel entscheidet die Gemeinde: Chêne-Pâquier
Wo stattdessen übernachten?
In Chêne-Pâquier ist das Zelten nicht erlaubt. Die nächsten offiziellen Campingplätze:
- Camping de la Menthueca. 4,9 km
- Camping VD 8 Pointe d'Yvonandca. 5,9 km
- Camping Yverdon Plageca. 9,6 km
- Camping Les Pinsca. 9,7 km
Nächste eingestufte Gemeinden, in denen das Zelt erlaubt oder an Bedingungen geknüpft ist:
- Donneloye · Zelt bedingtca. 4,5 km
- Cronay · Zelt bedingtca. 5,4 km
- Villars-Epeney · Zelt bedingtca. 5,8 km
- Cuarny · Zelt bedingtca. 6,2 km
Luftlinie ab Gemeindemitte. Campingplätze laut OpenStreetMap — Betrieb und Öffnungszeiten beim Platz prüfen.