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Übernachten in der Natur in Arzier-Le Muids

Kanton Waadt · Gemeinde-Nr. 5702

Verboten
Was hier gilt
Zeltverboten
Biwakungeklärt
Auto / Camperverboten
Offenes Feuerungeklärt

Was das bedeutet

Campieren und Caravaning sind auf dem gesamten Gemeindegebiet verboten — ausserhalb der Orte, die die Gemeinde ausdrücklich dafür bewilligt hat.

Die Gemeindebehörde kann im Einzelfall eine ausdrückliche Bewilligung erteilen. Das Verbot ist nicht auf öffentlichen Grund beschränkt.

Zum Biwakieren — dem Übernachten ohne Zelt, im Schlafsack — sagt die vorliegende Quelle nichts. Das ist keine stillschweigende Erlaubnis und kein stillschweigendes Verbot: es ist ungeklärt, und die Auskunft der Gemeinde entscheidet.

Quelle & Stand
Règlement communal de police, Art. 21 Le camping et le caravaning sont · Originaldokument
Amtlich belegt · zuletzt geprüft am
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Im Zweifel entscheidet die Gemeinde: Arzier-Le Muids

Wo stattdessen übernachten?

In Arzier-Le Muids ist das Zelten nicht erlaubt. Die nächsten offiziellen Campingplätze:

Nächste eingestufte Gemeinden, in denen das Zelt erlaubt oder an Bedingungen geknüpft ist:

Luftlinie ab Gemeindemitte. Campingplätze laut OpenStreetMap — Betrieb und Öffnungszeiten beim Platz prüfen.

Orientierungshilfe, keine Rechtsgarantie. Verordnungen, saisonale Verbote und Gemeindebeschlüsse ändern die Lage teils kurzfristig. Beschilderung vor Ort und die Auskunft der Gemeinde gehen dieser Seite vor.

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