Übernachten in der Natur in Boussens
Kanton Waadt · Gemeinde-Nr. 5473
Verboten| Zelt | verboten |
|---|---|
| Biwak | ungeklärt |
| Auto / Camper | verboten |
| Offenes Feuer | ungeklärt |
Was das bedeutet
Auf öffentlichem Grund und in dessen Umgebung ist Campieren verboten. Auf privatem Grund ist gelegentliches Campieren erlaubt, wenn die Eigentümerin, Mieterin oder Pächterin zustimmt.
Ab vier Tagen Dauer braucht es zusätzlich eine Bewilligung der Gemeinde — sie kann verweigert werden, etwa wenn in der Nähe keine sanitären Anlagen vorhanden sind. Zum offenen Feuer trifft der Artikel keine Aussage.
Zum Biwakieren — dem Übernachten ohne Zelt, im Schlafsack — sagt die vorliegende Quelle nichts. Das ist keine stillschweigende Erlaubnis und kein stillschweigendes Verbot: es ist ungeklärt, und die Auskunft der Gemeinde entscheidet.
Règlement de police de la commune de Boussens, Article 74 Camping et caravaning · Originaldokument
Amtlich belegt · zuletzt geprüft am
Im Zweifel entscheidet die Gemeinde: Boussens
Wo stattdessen übernachten?
In Boussens ist das Zelten nicht erlaubt. Die nächsten offiziellen Campingplätze:
- Camping des Buisca. 8,7 km
- Camping des Buisca. 8,8 km
- Camping des Buisca. 8,9 km
- Pra Colletca. 9,6 km
Nächste eingestufte Gemeinden, in denen das Zelt erlaubt oder an Bedingungen geknüpft ist:
- Penthaz · Zelt bedingtca. 3,3 km
- La Chaux (Cossonay) · Zelt bedingtca. 9,2 km
- Croy · Zelt bedingtca. 12 km
- Mauraz · Zelt bedingtca. 13 km
Luftlinie ab Gemeindemitte. Campingplätze laut OpenStreetMap — Betrieb und Öffnungszeiten beim Platz prüfen.