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Übernachten in der Natur in Buchillon

Kanton Waadt · Gemeinde-Nr. 5623

Verboten
Was hier gilt
Zeltverboten
Biwakungeklärt
Auto / Camperverboten
Offenes Feuerungeklärt

Was das bedeutet

Campieren ist im gesamten Gemeindegebiet verboten — nicht nur auf öffentlichem Grund.

Der Artikel nennt keine Ausnahme. Für ein Vorhaben trotzdem bei der Gemeinde nachfragen.

Zum Biwakieren — dem Übernachten ohne Zelt, im Schlafsack — sagt die vorliegende Quelle nichts. Das ist keine stillschweigende Erlaubnis und kein stillschweigendes Verbot: es ist ungeklärt, und die Auskunft der Gemeinde entscheidet.

Quelle & Stand
Règlement de police, Art. 46 Le camping est interdit sur l’ensemble · Originaldokument
Amtlich belegt · zuletzt geprüft am
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Im Zweifel entscheidet die Gemeinde: Buchillon

Wo stattdessen übernachten?

In Buchillon ist das Zelten nicht erlaubt. Die nächsten offiziellen Campingplätze:

Nächste eingestufte Gemeinden, in denen das Zelt erlaubt oder an Bedingungen geknüpft ist:

Luftlinie ab Gemeindemitte. Campingplätze laut OpenStreetMap — Betrieb und Öffnungszeiten beim Platz prüfen.

Orientierungshilfe, keine Rechtsgarantie. Verordnungen, saisonale Verbote und Gemeindebeschlüsse ändern die Lage teils kurzfristig. Beschilderung vor Ort und die Auskunft der Gemeinde gehen dieser Seite vor.

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