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Übernachten in der Natur in Bogis-Bossey

Kanton Waadt · Gemeinde-Nr. 5705

Ungeklärt
Was hier gilt
Zeltungeklärt
Biwakungeklärt
Auto / Camperverboten
Offenes Feuerungeklärt

Was das bedeutet

Wohnwagen, Wohnmobile und andere mobile Unterkünfte als Wohnung zu nutzen ist im Gemeindegebiet verboten — je nach Fassung mit Ausnahme eingerichteter Campingplätze.

Der Artikel regelt Fahrzeuge als Unterkunft. Zum Zelten sagt er nichts; dazu ist für diese Gemeinde nichts recherchiert. Manche Fassungen lassen kurze Besuche von wenigen Tagen zu.

Zum Biwakieren — dem Übernachten ohne Zelt, im Schlafsack — sagt die vorliegende Quelle nichts. Das ist keine stillschweigende Erlaubnis und kein stillschweigendes Verbot: es ist ungeklärt, und die Auskunft der Gemeinde entscheidet.

Quelle & Stand
Règlement de police des constructions, Art. 53 a) Constructions prohibées · Originaldokument
Amtlich belegt · zuletzt geprüft am
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Im Zweifel entscheidet die Gemeinde: Bogis-Bossey

Wo stattdessen übernachten?

In Bogis-Bossey ist das Zelten nicht geklärt. Die nächsten offiziellen Campingplätze:

Nächste eingestufte Gemeinden, in denen das Zelt erlaubt oder an Bedingungen geknüpft ist:

Luftlinie ab Gemeindemitte. Campingplätze laut OpenStreetMap — Betrieb und Öffnungszeiten beim Platz prüfen.

Orientierungshilfe, keine Rechtsgarantie. Verordnungen, saisonale Verbote und Gemeindebeschlüsse ändern die Lage teils kurzfristig. Beschilderung vor Ort und die Auskunft der Gemeinde gehen dieser Seite vor.

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