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Übernachten in der Natur in Lützelflüh

Kanton Bern · Gemeinde-Nr. 955

Hier entscheidet Lützelflüh

Zelten: Bedingt

Der Artikel nennt das Fahrzeug und das Zelt, zum Nachtlager ohne Zelt sagt er nichts. Zu privatem Grund trifft er keine Aussage; die Bewilligung kann eine Sicherheitsleistung voraussetzen.

Amtlich belegt · Stand 02.10.2026

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Was hier gilt
Zeltnur mit Erlaubnis
Biwakungeklärt
Auto / Campernur mit Erlaubnis

Was das bedeutet

Auf öffentlichem Grund ist das Übernachten in Fahrzeugen und Zelten ausserhalb der dafür vorgesehenen Flächen verboten. Die Gemeindepolizeibehörde kann in begründeten Fällen eine Ausnahme bewilligen.

Der Artikel nennt das Fahrzeug und das Zelt, zum Nachtlager ohne Zelt sagt er nichts. Zu privatem Grund trifft er keine Aussage; die Bewilligung kann eine Sicherheitsleistung voraussetzen.

Wo stattdessen übernachten?

In Lützelflüh ist das Zelten nicht geklärt. Die nächsten offiziellen Campingplätze:

Luftlinie ab Gemeindemitte. Campingplätze laut OpenStreetMap — Betrieb und Öffnungszeiten beim Platz prüfen.

Orientierungshilfe, keine Rechtsgarantie. Verordnungen, saisonale Verbote und Gemeindebeschlüsse ändern die Lage teils kurzfristig. Beschilderung vor Ort und die Auskunft der Gemeinde gehen dieser Seite vor.

Orte in dieser Gemeinde

Für alle diese Orte gilt, was oben steht — die Rechtslage hängt an der Gemeinde, nicht am Ortsteil. Sie stehen hier, weil man nach ihnen sucht:

Grünenmatt · Ramsei · Ranflüh

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